Zwei aktuelle Themen rund um die Kassenführung möchten wir Ihnen aktuell mitgeben: Zum einen verabschiedete der Bundestag die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Zum anderen hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert und online veröffentlicht.
Am 20.5.2021 verabschiedete der Bundestag die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Basis war eine Evaluierung der Regelungen der ersten KassenSichV vom 26.9.2017 (BGBl. I S. 3515). Diese ergab, dass fachlicher Anpassungsbedarf bei den EU-Taxametern und Wegstreckenzählern bestand, bei denen – ebenso wie bei den elektronischen und computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen – Löschungen und Änderungen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgenommen werden können. |
| Die Oberfinanzdirektion hat ihr Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert und online veröffentlicht. Dieses Merkblatt soll vor allem Unternehmen mit offenen Ladenkassen und mit elektronischen Registrierkassen helfen. Es enthält alle steuerlich relevanten Pflichten und Vorgaben zur Kassenbuchführung.
Fundstelle: OFD Karlsruhe 3.5.21, S 0315 – St 42
https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/03_05_2021+Kassenbuchfuehrung
Kategorie(n): Verwaltungsanweisungen