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Das Bundeszentralamt für Steuern weist in seiner Pressemitteilung 12 vom 24.1.2022 auf eine vereinfachte Möglichkeit hin, mit der Steuerzahler die erneute Übermittlung ihrer persönlichen Steuer­-Identifikationsnummer beantragen können. Bürgerinnen und Bürger können nun im Chat mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung beantragen, sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein. Möglich ist das über die virtuelle Online-Auskunft ViOlA auf der Webseite des BZSt (www.bzst.bund.de). (mehr …)

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Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Das Finanzgericht München ist nun der Meinung, dass eine Zweitwohnungssteuer für das Unterhalten einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht zu diesen Unterkunftskosten zählt. Die Aufwendungen sind zusätzlich zu dem Höchstbetrag als Werbungskosten abziehbar. |

Das Finanzgericht hat damit der Ansicht des Bundesfinanzministeriums widersprochen, wonach der Höchstbetrag auch die Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer umfasst. Da die Revision anhängig ist, können derartige Fälle per Einspruch offengehalten werden.
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Aufgrund der aktuellen Situation, des Kriegs in der Ukraine und der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung im Februar ein erstes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So soll die EEG-Umlage nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum 01.07.2022 entfallen. Zudem werden verschiedene Pausch- und Freibeträge erhöht. Wir fassen zusammen, welche Maßnahmen beschlossen wurden. Besonders relevant aus steuerlicher Sicht sind die entsprechenden Änderungen von Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag und Pendlerpauschale, die auch schon rückwirkend ab dem 01.01.2022 gelten sollen.

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Auch im März hat der Koalitionsausschuss angesichts der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizkosten und Energie ein weiteres Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere soll es eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR geben, eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, sowie einen Einmalbonus zusätzlich zum Kindergeld. Wir fassen für Sie die Maßnahmen zusammen.

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Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn auf 12 EUR angehoben werden. Zudem sind Änderungen bei Mini- und Midijobs geplant. Hierzu gibt es einen entsprechenden Regierungsentwurf, der in Kürze umgesetzt werden soll. Wir stellen die Eckdaten hier vor.  (mehr …)


Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (das heißt 1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt werden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren, erstmals zum 01.01.2026.  (mehr …)

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Erneute Auszeichnung durch das Handelsblatt

Zum wiederholten Male wurden wir auch 2022 im Ranking des Handelsblatts als beste Steuerberater und beste Wirtschaftsprüfer 2022 ausgezeichnet. Das Handelsblatt hat in Zusammenarbeit mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut Schad (SWI Finance) die besten Kanzleien 2022 ermittelt. Durch knifflige Fachfragen ging es darum herauszufinden, wer auch angesichts der immer komplizierteren Gesetzeslage den Durchblick behält und seine Mandanten zuverlässig beraten kann.

Wir sind sehr stolz darauf, dass wir wieder in beiden Disziplinen – sowohl als Steuerberater als auch als Wirtschaftsprüfer – punkten konnten und unser Team sich bei der Beantwortung der Fachfragen beweisen konnte. Ein ganz herzlicher Dank gilt auch unseren Mandanten, die uns auch im Alltag unterstützen, fordern und durch die ein solcher Erfolg erst möglich wird.

Mehr zum Ranking: (mehr …)


Ein Thema, das aktuell viele bewegt, die Grundsteuerreform. Alle Grundstückseigentümer sind betroffen. Die Neubewertung von Grundstücken steht im Jahr 2022 im Fokus. Ab dem 01.07.2022 bis zum 01.10.2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben.

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Am 16.02.2022 wurde der Regierungsentwurf für ein Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom Bundeskabinett verabschiedet und somit weitere steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Pandemie für 2022 in die Wege geleitet. Der Bundesrat muss dem Regierungsentwurf noch zustimmen. (mehr …)

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Ein besonderes Anliegen des Corona-Steuerhilfegesetzes ist es zudem, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen. Hierbei werden zum einen die Möglichkeiten der Verlustverrechnung weiter erleichtert bzw. bis Ende 2023 verlängert. Zum anderen sollen die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7 g EStG, die in 2022 auslaufen, nun um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ebenfalls verlängert.  (mehr …)

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In der Corona-Pandemie wurde alternativ zum häuslichen Arbeitszimmer die Möglichkeit geboten, eine Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders relevant für die Fälle, wenn die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer nicht zutreffen – zum Beispiel, wenn ein gemischt genutztes Zimmer oder eine „Arbeitsecke“ vorliegt. Ebenso auch dann, wenn die Arbeit im Homeoffice „freiwillig“ erfolgt – also theoretisch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stünde, aber der Mitarbeiter dennoch zuhause arbeitet.

Die bestehende Regelung soll nun durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert werden (§ 52 Abs. 6 Satz 15 EStG). (mehr …)

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Ein nach wie vor brandaktuelles Thema in der Corona Pandemie ist die Möglichkeit – und in gewisser Weise auch die Verpflichtung – weniger in Präsenz, sondern verstärkt von zuhause und online zu arbeiten. Wenn auch auf lange Sicht immer mehr Beschäftigte im Homeoffice tätig sind, stellt das Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, sowohl was die Gestaltung der Homeoffice-Bedingungen als auch was die moderne Zusammenarbeit betrifft. (mehr …)

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