Das Bundeszentralamt für Steuern weist in seiner Pressemitteilung 12 vom 24.1.2022 auf eine vereinfachte Möglichkeit hin, mit der Steuerzahler die erneute Übermittlung ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer beantragen können. Bürgerinnen und Bürger können nun im Chat mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung beantragen, sollte die Steuer-Identifikationsnummer nicht bekannt sein. Möglich ist das über die virtuelle Online-Auskunft ViOlA auf der Webseite des BZSt (www.bzst.bund.de).
Praxistipp
Insbesondere Arbeitgeber, die die monatliche Lohnsteuer für neues Personal ermitteln möchten, sollten ihre neuen Mitarbeiter bei Fehlen der steuerlichen Identifikationsnummer auf diese vereinfachte Beantragung hinweisen. Trotz Online-Beantragung wird die Steuer-Identifikationsnummer wie bislang nur auf dem Postweg mitgeteilt
Kategorie(n): Verwaltungsanweisungen