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Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern und damit wurden auch die Fristen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenden Fällen erneut verlängert. Hintergrund ist der, dass durch die vielfältigen Corona-Maßnahmen, zu prüfenden und abzurechenden Corona-Hilfen sowie andere steuerliche Neuerung (z.B. Grundsteuerreform und entsprechende Meldungen) die Branche zurzeit sehr überlastet ist. So soll etwas Freiraum und Aufschub geschaffen werden.

Hier ein Überblick über die neuen Fristen: (mehr …)

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Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, denen der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat. Wir fassen hier noch einmal zusammen, um welche Maßnahmen es sich neben der bereits beschriebenen Energiepreispauschale handelt.  (mehr …)

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Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.06.2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z.B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten. Über die Fristen-Verlängerungen haben wir bereits geschrieben. Hier nun ein Überblick über weitere Maßnahmen: 
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Der Bundestag hat der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR mit Wirkung ab dem 01.10.2022 zugestimmt. Zudem wurden Änderungen bei Mini- und Midijobs beschlossen. Der Bundesrat hat am 10.06.2022 „grünes Licht gegeben“.

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns. Von diesem Prozedere wurde nun einmalig abgewichen. In 2022 gelten diese Beträge:

  • ab 01.01.2022: 9,82 EUR pro Stunde
  • ab 01.07.2022: 10,45 EUR pro Stunde
  • ab 01.10.2022: 12 EUR pro Stunde

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Nun geht es los: Die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Überbrückungshilfen steht an. Jeder, der eine Überbrückungshilfe beantragt und erhalten hat, ist verpflichtet, eine entsprechende Schlussabrechnung zu erstellen. Hier müssen nun tatsächliche Zahlen und Umsatzentwicklungen berücksichtigt werden – die Anträge basierten in vielen Bereichen auf Prognosen und Schätzungen.

Wichtig: Sollte die Schlussabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe zurückfordern. (mehr …)

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Bereits im April informierten wir Sie über die Grundsteuerreform und insbesondere die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

Gerne möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf den aktuellen Zeitplan hinweisen. (mehr …)


Unter gewissen Voraussetzungen kann Betriebsvermögen bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer steuerbegünstigt übertragen werden. In der Folge müssen dann bestimmte Lohnsummen (oder vereinfacht: Arbeitsplätze) erhalten bleiben. Wird gegen die Lohnsummenregelung verstoßen, muss der ursprünglich begünstigte Erwerb (anteilig) nachversteuert werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich nun auf Billigkeitsmaßnahmen verständigt, sofern die Mindestlohnsumme ausschließlich coronabedingt unterschritten wurde.  (mehr …)


Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist eine Steuerermäßigung möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen.

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Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. (mehr …)

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Nach Angaben des Finanzministeriums Thüringen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt. (mehr …)

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Der Krieg Russlands in der Ukraine sowie die damit verbundenen Sanktionen verschärfen die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen. Insbesondere die Unsicherheiten sowie Preissteigerungen, gerade auch mit Blick auf die Energieversorgung, stellen große Herausforderungen dar.
Daher hat die Bundesregierung ein „Schutzschild“ beschlossen, das unterstützende Maßnahmen für Unternehmen und Branchen beinhaltet, die durch den Krieg betroffen sind. Ziel des Maßnahmenpakets soll es sein, für die kurzfristige Liquidität von Unternehmen zu sorgen.

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Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten sind. So lautet eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen. (mehr …)

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Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal.  Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen. (mehr …)

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