Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Auch im März hat der Koalitionsausschuss angesichts der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizkosten und Energie ein weiteres Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere soll es eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR geben, eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, sowie einen Einmalbonus zusätzlich zum Kindergeld. Wir fassen für Sie die Maßnahmen zusammen.

Kern des neuen Entlastungspaketes sollen Fördergelder für Energie sein, allen voran die Energiepreispauschale. Sie soll ein eimaliger Zuschuss zum Gehalt für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 EUR sein. Gezahlt werden soll sie über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und unterliegt der regulären Einkommensteuer.

Betont wird, dass die Energiepreispauschale unabhängig von bisherigen Erleichterungen gilt, also zusätzlich zur Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, zur steuerfreien Arbeitgebererstattung oder zum Job-Ticket.

Wann die Pauschale ausgezahlt werden soll, ist noch offen. Auch noch nicht geklärt ist, wie dies dann entsprechend in der Lohnabrechnung abgewickelt werden soll.

Nach den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses richtet sich die Energiepreispauschale ausschließlich an Erwerbstätige. Rentner oder Studenten beispielsweise werden davon voraussichtlich nicht profitieren. Selbstständige erhalten diese Pauschale, indem sie bei Steuervorauszahlungen weniger zahlen müssen.

Für Familien soll es einen einmaligen Zuschuss von 100 EUR zum Kindergeld geben, der über die Familienkasse ausgezahlt wird. Dieser wird allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Daher wird nicht jeder in gleichem Maße davon profitieren.

Um den steigenden Energiekosten und der Benzinpreiserhöhung entgegenzuwirken, soll zudem für drei Monate die Energiesteuer herabgesetzt werden. Die Steuersenkung soll sich direkt im Preis bemerkbar machen, sodass dadurch Benzin und Diesel deutlich günstiger werden.

Ferner wurde im Koalitionsausschuss besprochen, dass Transferempfänger – also Empfänger von Sozialleistungen – zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 EUR noch einmal weitere 100 EUR erhalten sollen.

Ein weiterer Punkt, aktuell allerdings noch sehr vage formuliert, ist ein befristetes, bundesweit vergünstigtes Nahverkehrsticket. Unter dem Schlagwort „90 für 9“ sollen Bürgerinnen und Bürger für einen Zeitraum von 90 Tagen ein Ticket für 9 EUR im Monat für regionale öffentliche Verkehrsmittel erhalten – voraussichtlich im Sommer.

Für Gebäudebesitzer oder all diejenigen, die eine Renovierung oder einen Bau planen, dürfte auch interessant sein, dass die Koalition eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes plant. Darin soll dann vor allem der Effizienzstandard 55 verbindlich für Neubauten ab 2023 gelten. Auch für neu eingebaute Heizungen soll ab 2024 verpflichtend gelten, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Förderprogramme zum Austausch veralteter Heizungsanlagen (i.d.R. älter als 20 Jahre), sowie für eine energieeffiziente Gebäudesanierung sind ebenfalls wieder vorgesehen.

Quelle | Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.03.2022: „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“

 

Kategorie(n):

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden