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Wer in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch) aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten – von Anfang an – im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website (unter www.iww.de/s14348) veröffentlicht.  (mehr …)

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Das Finanzamt will künftig noch konsequenter gegen scheinprivate Händler vorgehen. Mithilfe des Plattformsteuertransparenzgesetzes (PStTG) müssen Plattformen wie eBay oder Vinted Daten von Verkäufernn melden, wenn mehr als 30 Transaktionen pro Jahr oder mindestens 2.000 € Umsatz erzielt werden. (mehr …)

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen haben kürzlich einen Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ vorgelegt. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu stärken und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfacher zugänglich zu machen. (mehr …)

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Im letzten Newsletter berichteten wir bereits über das Investitionsprogramm. Nun hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“ Neben der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes enthält das Gesetz insbesondere folgende Maßnahmen:  (mehr …)

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Mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat wurde die Mietpreisbremse in Deutschland bis zum 31.12.2029 verlängert – ursprünglich war es bis Ende 2025 befristet. Ziel bleibt es, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor stark steigenden Mieten zu schützen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit vermietetem Wohnungsbestand – etwa im Betriebs- oder Privatvermögen – ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen. (mehr …)

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Wenn man Kombiangebote, Spar-Menüs oder auch Produktpakete verkauft, bei denen ein einheitlicher – oft vergünstigter – Preis verlangt wird, dann ist umsatzsteuerlich Obacht angebracht. Unterliegen die einzelnen Bestandteile unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen und gilt jede Komponente für sich als eigener Umsatz, dann reicht es nicht, einfach den Gesamtbetrag zu versteuern. In dem Fall muss der Gesamtpreis aufgeteilt werden, um die Umsatzsteuer korrekt berechnen zu können. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines solchen Sparmenüs nicht sachgerecht ist, wenn sie dazu führt, dass auf ein Produkt des Sparmenüs ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis.

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Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.

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Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auf Dienstreisen seinen privaten Pkw einsetzt, die tatsächlichen Kosten für jeden gefahrenen Kilometer auch dann ansetzen kann (im Streitfall: 2,28 EUR/km für einen Sportwagen), wenn er von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er grundsätzlich für dienstliche und private Fahrten nutzen kann. (mehr …)

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Auch in einem Minijob gibt es bezahlten Urlaub. Doch in diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Wie viele freie Tage stehen einem Minijobber zu? Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit? Wie wirkt sich das Urlaubsgeld auf den Minijob aus? Diese und weitere Fragen hat die Minijob-Zentrale jüngst beantwortet.

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Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir über die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen berichtet, mit denen die neue Bundesregierung einen wirtschaftlichen Impuls setzen möchte. Das sogenannte „Investitionssofortprogramm“ wurde dort als zentraler Baustein angekündigt. Nun sind die Pläne konkreter geworden: Seit dem 4. Juni 2025 liegt ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem Unternehmen kurzfristig steuerlich entlastet und gleichzeitig Planungssicherheit für neue Investitionen geschaffen werden soll. Der Bundestag hat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ am 26. Juni 2025 zugestimmt – damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung getan.

Mit einem Volumen von rund 46 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen bis 2029 zielt das Programm auf konjunkturelle Belebung, Standortstärkung und Investitionsanreize ab. Hier sind die wichtigsten steuerpolitischen Maßnahmen im Überblick: (mehr …)

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Bei Betriebsprüfungen im Konzernbereich kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn es um Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit einem Darlehen oder einer darlehensähnlichen Forderung geht. Relevant ist hier die Korrekturvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Hier geht es darum, dass Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen oder vergleichbaren Forderungen (im Konzern: Verrechnungskonten zwischen verbundenen Unternehmen)  zu versteuernden Einkommen der darlehensgebenden Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen außerbilanzmäßig wieder hinzugerechnet werde (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). (mehr …)

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Das Finanzgericht Niedersachsen hatte 2023 entschieden: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Leider hat der Bundesfinanzhof diese Sichtweise nun bestätigt, sodass die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten zu berücksichtigen sind.  (mehr …)

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Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, spricht grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.

Sachverhalt (mehr …)

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