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Das Finanzamt will künftig noch konsequenter gegen scheinprivate Händler vorgehen. Mithilfe des Plattformsteuertransparenzgesetzes (PStTG) müssen Plattformen wie eBay oder Vinted Daten von Verkäufernn melden, wenn mehr als 30 Transaktionen pro Jahr oder mindestens 2.000 € Umsatz erzielt werden.

Wichtig: Nicht jeder, der alte Möbel oder Kleidung nach einer Entrümpelung verkauft, gilt automatisch als steuerpflichtig. Ein gewerbliches Handeln liegt nur vor, wenn dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und in größerem Umfang Waren verkauft werden.

Händler, die bewusst als „privat“ auftreten, riskieren neben Steuernachzahlungen auch zusätzliche rechtliche Konsequenzen – etwa auch aus dem Verbraucherschutzrecht (Widerrufsrecht, Impressumspflicht, Produktsicherheit). Hier ist also Vorsicht angesagt.

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