Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist eine deutliche Bürokratieentlastung, bevor das Gesetz später durch die EU-Richtlinie CSDDD ersetzt wird. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der vom Kabinett verabschiedet worden, aber noch nicht in endgültiges Recht umgesetzt wurde.
Kategorie(n): Neue Steuergesetze