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Ab Januar 2026 soll es Entlastung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geben. Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, in dem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 auf 7 % vorgesehen ist, ist aktuell im Gesetzgebungsprozess. Es gilt dann ein reduzierter Steuersatz von 7 % auf Speisen (nicht auf Getränke – hier fällt weiterhin der reguläre Steuersatz an).

Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 wurde am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen, soll am 5. Dezember 2025 im Bundestag verabschiedet und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.

Von dieser Regelung profitieren nicht nur klassische Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Cateringunternehmen sowie Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Ziel der Maßnahme ist es, die Gastronomie nachhaltig zu stärken und zugleich die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen.

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