Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist eine deutliche Bürokratieentlastung, bevor das Gesetz später durch die EU-Richtlinie CSDDD ersetzt wird. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der vom Kabinett verabschiedet worden, aber noch nicht in endgültiges Recht umgesetzt wurde.
Wichtigste Änderungen des Gesetzentwurfs:
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Rückwirkende Abschaffung der Berichtspflichten (§ 10 Abs. 2–4 LkSG) – Unternehmen müssen keine Berichte mehr für 2023 und 2024 erstellen.
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Reduzierte Bußgeldtatbestände – Nur noch schwere Verstöße gegen Kernpflichten (Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren) sind bußgeldbewehrt. Bußgelder bleiben Ultima Ratio.
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Weitere Reformen hängen vom EU-Prozess zur CSDDD ab.
Sofortmaßnahmen durch Verwaltungsanweisung (ab 26.9.2025):
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BAFA stellt die Prüfung aller Unternehmensberichte ein.
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Laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren werden eingestellt, neue Verfahren nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen.
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BAFA soll künftig sehr zurückhaltend einschreiten und Unternehmen stärker unterstützen (z. B. Umsetzungshilfen).