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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen steuerlich anerkannt werden. Konkrete geht es um die Thematik der Überschusserzielungsabsicht bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung.

Nach dem Urteil müssen Ferienwohnungen ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit zur Vermietung bereitgehalten werden. Entscheidend ist zudem, dass die ortsübliche Vermietungszeit über mehrere Jahre hinweg nicht wesentlich unterschritten wird – konkret sollten mindestens 25 % der üblichen Vermietungstage innerhalb eines Zeitraums von drei bis fünf Jahren genutzt werden. Eine isolierte Betrachtung einzelner Jahre genügt nicht.

Für Eigentümer von Ferienimmobilien bedeutet dies: Um steuerliche Vorteile geltend machen zu können, sollten Vermietungsaktivitäten über mehrere Jahre sorgfältig dokumentiert werden. Die Entscheidung schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der steuerlichen Anerkennung von Vermietungsverlusten.

Quelle: BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az. IX R 23/24

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