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Ebenfalls noch vor Weihnachten wurde das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter („Aktivrentengesetz“) verabschiedet. Diese bedeutende sozial‑ und steuerpolitische Neuerung tritt bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie schafft klare finanzielle Anreize für Beschäftigte, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – und kann auch für Unternehmen relevant sein, die ältere Fachkräfte beschäftigen oder binden möchten. Bei der Aktivrente handelt es sich nicht um eine separate Rentenleistung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag auf Arbeitslohn. Ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 2.000  EUR pro Monat (also bis zu 24.000 EUR jährlich) ist nun möglich.  

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist kein zusätzliches Rentenprodukt, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitsentgelt, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt wird, die:

  • die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, und
  • weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Steuerlicher Freibetrag: Bis zu 2.000  EUR/Monat steuerfrei

Ab dem 1. Januar 2026 können ältere Beschäftigte pro Monat bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitslohns steuerfrei verdienen – zusätzlich zum regulären steuerlichen Grundfreibetrag. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen oder diese aufschieben.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Steuerbefreiung: Bis zu 2.000 EUR pro Monat (24.000 EUR pro Jahr) aus nichtselbstständiger Beschäftigung bleiben einkommensteuerfrei.
  • Kein Progressionsvorbehalt: Der Betrag bleibt steuerfrei, ohne dass er den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöht.
  • Voraussetzung: Die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein; der Arbeitgeber führt reguläre Beiträge (Kranken‑, Pflege‑, Arbeitslosen‑ und Rentenversicherung) ab.
  • Ausschlüsse: Selbstständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte („Minijobs“), Beamte und Personen unterhalb der Regelaltersgrenze fallen nicht unter die Begünstigung.

Ziel dieser gesetzlichen Neuregelung ist es, die Erwerbstätigkeit im höheren Alter zu fördern und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Durch den steuerlichen Freibetrag sollen erfahrene Fachkräfte dazu animiert werden, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Der Freibetrag über die Aktivrente gilt neben dem regulären Grundfreibetrag, der für jede steuerpflichtige Person im Einkommensteuerrecht gilt.

Fazit:  Die Aktivrente ist eine neue steuerpolitische Innovation im deutschen Steuer‑ und Arbeitsmarktrecht, die es älteren Beschäftigten erleichtert, nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiter erwerbstätig zu bleiben, ohne dass hohe Steuerlasten entstehen. Für Arbeitgeber kann dies ein Personalbindungsinstrument sein – insbesondere angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels.

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