Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Wird eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbracht, muss sich der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Steuerschuldnerschaft beim Finanzamt anmelden und Steuern abführen. In der Praxis stellte sich hier die Frage, ob auch die Installation einer Wallbox als Bauleistung i. S. v. § 13b UStG zu qualifizieren ist.

Antwort nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene: Nein. Die im Rahmen einer eigenständigen Leistung erbrachte Installation einer Wallbox ist „nicht“ als Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG anzusehen. Das gilt unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Ertüchtigung der Stromleitung erfolgt oder nicht.

Kategorie(n):

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden