Die Bundesregierung hat Nachbesserungen in Bezug auf die Hilfspakete vorgenommen: Besonders hervorzuheben ist hierbei der Eigenkapitalzuschuss um die Substanz der Unternehmen, die nun besonders lange bereits an den Schließungen durch den Lockdown leiden, zu stärken. Je nach Dauer eines massiven Umsatzeinbruchs ab November 2020 von mindestens 50 Prozent können so zusätzliche Zuschüsse auf Basis der förderfähigen Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Auch gibt es weitere Verbesserungen, wie beispielsweise hinsichtlich der Förderhöhe bei der Fixkostenerstattung, zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Branchen im Rahmen der Überbrückungshilfe III sowie Erleichterungen bei der Neustarthilfe.
In der aktuellen Situation sind Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KuG) leider immer noch für viele Unternehmen ein großes Thema. Grundsätzlich wurden viele Sonderregelungen, die für Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie seit 2020 galten, auch für 2021 verlängert. Auf einige Punkte möchten wir im Speziellen nochmal eingehen, die für Sie als Unternehmen aktuell relevant sein könnten, insbesondere den Hinzuverdienst sowie Themen betreffend den Urlaubsanspruch.