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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden nun ausgeweitet, so dass Unternehmen über die KfW Zugang zu günstigen Unternehmerkrediten erhalten sollen. Die KfW bietet hier unterschiedliche Programme an für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind und zusätzlich noch Kredite für Sonderfälle. (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html)

Es wird von BMF hier empfohlen, dass sich betroffene Unternehmen über ihre Hausbanken an die KfW wenden. Dies ist der klassische Weg, wie auch bisher sowohl KfW-Unternehmer- als auch ERP-Gründerkredite beantragt werden. (mehr …)

erstellt am: 18.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Sehr wichtig ist es, dass Sie aktuell Ihre Liquidität im Blick behalten und Maßnahmen ergreifen, um zahlungsfähig zu bleiben. Halten Sie bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer Bank um laufende Kredite und Tilgungen womöglich anzupassen.  Auch die Finanzämter kommen hier Unternehmen entgegen  z.B. mit Vorauszahlungsherabsetzungen und (zinsfreien) Steuerstundungen.

Sie leisten als Unternehmen laufende Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Diese Vorauszahlungen können nun leichter durch Antrag beim zuständigen Finanzamt herabgesetzt werden.

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erstellt am: 18.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Gastbeitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

In ihrer Pressemitteilung vom 16. März 2020 verkündete die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, für die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen eine frohe Botschaft: Ihr Ministerium bereite „eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.“ Als Vorbild hierfür dienten Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden. (mehr …)

erstellt am: 18.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Gastbeitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

Die Bundesregierung erleichtert ab Anfang April 2020 den Zugang zu Kurzarbeitergeld. Viele Unternehmen sehen darin eine Chance, Kosten zu sparen. Zugleich wollen und müssen sie Finanzierungszusagen der Regierung wahrnehmen. Ergibt das zusammen ein taugliches Instrument gegen die existenzbedrohlichen Folgen von Corona? Eine nähere Betrachtung zeigt: Eher im Gegenteil, die Risiken und Nebenwirkungen werden sogar noch erhöht. Wer verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen will, muss langfristiger planen. (mehr …)

erstellt am: 18.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Angesichts der aktuellen Lage geraten viele Unternehmen in wirtschaftliche Notlage und wären ggf. verpflichtet bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Um massenhafte Insolvenzen zu vermeiden, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020. So sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne – melden Sie sich umgehend bei Ihrem Berater und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung.

erstellt am: 18.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Die Voraussetzungen für Kurzarbeit wurden gelockert, so dass Unternehmen bzw. deren Angestellte leichter Kurzarbeitergeld erhalten können. Kurzarbeit kann ein Unternehmen schon beantragen, wenn nur 10 % der im Betrieb Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem galt bisher, dass zunächst negative Arbeitssalden –  wenn es eine Betriebsvereinbarung dazu gab oder es im Tarifvertrag stand, – aufgebaut werden sollten bevor überhaupt Kurzarbeitergeld in Frage kommt. Hierauf soll nun teilweise oder auch gänzlich verzichtet werden können – noch eine Erleichterung. Zudem wird die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe (zu 100% ) erstatten.

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erstellt am: 17.03.2020
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Sie sind vom Corona-Virus und den entsprechenden Maßnahmen betroffen? Wir fassen für Sie zusammen, was Sie aktuell tun können.

Durch die Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus sind durch den Shut-Down viele Unternehmen betroffen:

  • Ausfall von Arbeitnehmern, von Absatzmärkten, ggf. auch Engpässe bei Lieferungen
  • Insbesondere in Hotel- und Gaststättenbetrieben vielfache Stornierungen in bisher nie dagewesener Höhe und aktuell geplante Schließungen
  • Vielfach Geschäftsschließungen im Einzelhandel

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Durch die Ausbreitung des Corona-Virus ist die Weltwirtschaft inzwischen erheblich belastet. Produktionsstillstände, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfälle durch Quarantäne-Maßnahmen betreffen inzwischen einige Unternehmen weltweit. Auch in Deutschland sind die Auswirkungen spürbar. Die Bundesregierung möchte daher die negativen Folgen abfedern und hat sich auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket geeinigt. Dies dient zur Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit und Insolvenzen bei Stillstand von einigen Betrieben – ähnlich wie schon in der Wirtschaftskrise 2007. Dazu soll unter anderem die Auszahlung von staatlichem Kurzarbeitergeld erleichtert und länger ermöglicht werden. Wir erklären, wie dies genau funktionieren wird.

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Was hat sich eigentlich zum Jahreswechsel im Bereich Lohn und Beschäftigung geändert? Folgende wichtige Änderungen möchten wir Ihnen heute kurz vorstellen – u.a. betreffen sie den Wechsel der Steuerklassen, die Frage der Übermittlung von Papier-Lohnsteuerbescheinigungen oder auch die Beschäftigung und Entlohnung von Auszubildenden. (mehr …)

erstellt am: 10.03.2020 | von: Corinna Brosamer
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung


Ein sehr brisantes Thema, das im vergangenen Jahr viel diskutiert und nun im Rahmen der steuerlichen Neuerungen für 2020 umgesetzt wurde, ist die (Neu-) Regelung von Sachbezügen.

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen – oder auch Gutscheine o.Ä. – so handelt es sich hierbei um Sachbezüge. Sachbezüge sind als „Sachlohn“ grundsätzlich steuerpflichtig. Laut Einkommensteuergesetz bleiben Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 EUR brutto pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und nach § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV sozialversicherungsfrei. Hier gibt es nun einige Einschränkungen –

ganz zentral ist dabei die Unterscheidung zwischen Geldlohn und Sachlohn. Wir stellen Ihnen vor, was sich geändert hat.

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Das Thema Digitalisierung ist in aller Munde und verändert die Unternehmenswelt. Längst sind nicht mehr nur große, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen betroffen. Zur Umsetzung von digitalen Prozessen werden vermehrt Software-Lösungen eingesetzt – seien es ERP-Systeme, Datenmanagementsysteme, elektronische Shopsysteme o.Ä. Diese Software-Lösungen finden auch Eingang in die Bilanz, als immaterielle Vermögensgegenstände. Doch wie genau? Das Thema der Bilanzierung von Software und EDV-Lösungen ist komplex.

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Im Zusammenhang mit dem vieldiskutierten Klimapaket der Bundesregierung greifen seit Anfang dieses Jahres auch Steuererleichterungen. Seit Januar 2020 können Wohnungs- bzw. Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen und so sparen. Der Steuerbonus von bis zu 20% der Sanierungsmaßnahme (max. 40.000 EUR) ist daher eine Alternative zu den bisherigen Förderprogrammen der KfW. (mehr …)

erstellt am: 02.02.2020 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein


Jeder Unternehmer bibbert ein wenig, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht. Wurden alle meine Aufwendungen richtig verbucht, so dass der Betriebsprüfer nichts zu bemängeln hat? Hier ist die sogenannte Präsentiertellertheorie wichtig.

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Schon lange ist es für die Bundesregierung ein Ziel, Steuerschlupflöcher und strategische Steuergestaltung insbesondere bei grenzüberschreitenden Formen so einzudämmen, dass Betrug und Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben wird. Das BMF hat im Herbst 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebracht. Damit soll eine EU-Richtlinie (sog. Amtshilferichtlinie, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt.
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Ein Schwerpunkt des kürzlich beschlossenen Klimapakets liegt auf dem Thema Mobilität und Beförderung, denn dies macht einen wesentlichen Teil der CO2 Emissionen aus. Eben dieser CO2 Ausstoß soll nun versteuert werden, was eine gewisse Mehrbelastung der Bürger mit sich bringt.
Daher hat die Regierung beschlossen, an einigen Stellschrauben zu drehen um diese Mehrbelastung wieder auszugleichen. Aktuell verhandelt ein Vermittlungsausschuss. Was ist genau geplant und wie ist der Stand? (mehr …)

erstellt am: 16.12.2019 | von: Katrin Kunz
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung & Analyse

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