Die Umsatzsteuersenkung treibt gerade in der Gastronomie viele Unternehmer um. Sie müssen differenzieren zwischen ermäßigtem und regulärem Steuersatz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von aktuell 5 Prozent gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Wie ist aber mit Kombinationsleistungen zu verfahren – z.B. im Rahmen eines Buffets oder in der Konstellation Übernachtung mit Frühstück? In einem aktuellen BMF Schreiben wurde dies nun konkretisiert.