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Aktuell sind sehr viele Mitarbeiter von Kurzarbeit betroffen und beziehen aktuell Kurzarbeitergeld. Viele Unternehmen haben krisenbedingt keine Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld aufzustocken. Hier will der Staat nun einspringen. Der Koalitionsausschuss einigte sich nun auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis Ende des Jahresabhängig von der Dauer der Kurzarbeit.

Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent des Lohnausfalls für kinderlose Beschäftigte und 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern. Künftig wird dies für Mitarbeiter, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten erhöht und zwar:

  • ab dem vierten Monat des Bezugs
    • für kinderlose Beschäftigte von 60 auf 70 Prozent
    • für Eltern von 67 auf 77 Prozent
  • ab dem siebten Monat
    • für kinderlose Beschäftigte auf 80 Prozent
    • für Eltern auf 87 Prozent

Diese Erhöhungen gelten maximal bis 31. Dezember 2020.

Details gibt es hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html

 

erstellt am: 24.05.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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