Die Corona-Krise hat auch Auswirkung auf die Ausbildung in diesem Jahr. Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen nun eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau dennoch halten. Auch Unternehmen, die Azubis aus Unternehmen übernehmen, die Corona-bedingt insolvent gehen, sollen gefördert werden, ebenso wie Betriebe, die bei der Ausbildung auf Kurzarbeit verzichten, obwohl sie erheblichen Arbeitsausfall haben. Was die Voraussetzungen im Rahmen der „Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern“ sind und wer die Prämie bekommen soll, lesen Sie hier.
Das Land Baden-Württemberg hat ein weiteres Kredit- und Liquiditätsprogramm aufgelegt, das sich ganz gezielt an Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten richtet. Ab 15. Juli können Sofortbürgschaften des Landes (vergeben durch das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg) beantragt werden. So sollen auch kleinere Unternehmen schnelle Kredite erhalten. Denn der KfW Schnellkredit des Bundes richtet sich nur an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.
In der aktuellen Krise verzeichnen nach wie vor viele Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechende Umsatzeinbrüche – denn auch trotz Lockerungen sind in diesem Bereich nach wie vor keineswegs vergleichbare Umsätze wie im Vorjahr zu erwarten. Für Gastronomen und Hoteliers mit Liquiditätsengpässen und Umsatzeinbrüchen ist die Stabilisierungshilfe des Landes Baden-Württemberg eine Fördermöglichkeit, die nun beantragt werden kann.
Die Umsatzsteuersenkung treibt gerade in der Gastronomie viele Unternehmer um. Sie müssen differenzieren zwischen ermäßigtem und regulärem Steuersatz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von aktuell 5 Prozent gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Wie ist aber mit Kombinationsleistungen zu verfahren – z.B. im Rahmen eines Buffets oder in der Konstellation Übernachtung mit Frühstück? In einem aktuellen BMF Schreiben wurde dies nun konkretisiert.
Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 im Rahmen des Zweiten Steuerhilfegesetzes und der Genehmigung des zweiten Nachtragshaushalts 2020 einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen zugestimmt. Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, können für die Monate von Juni bis August 2020 weitere Mittel von maximal 150.000 EUR für drei Monate beantragen. Dies soll helfen, massive Umsatzeinbußen auszugleichen und wieder durchzustarten. Die Antragstellung kann nur über die jeweiligen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer erfolgen und wird voraussichtlich ab 8. Juli möglich sein.
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Hier: Senkung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Corona-Krise
1. Einführung
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Bewältigung der Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Eines der wesentlichsten Elemente soll eine befristete Anpassung der Umsatzsteuersätze sein. Die Bundesregierung hat nunmehr am 12.06.2020 einen ersten Gesetzesentwurf für das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Dieser Entwurf sieht vor, dass vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt wird. Diese Senkung soll für sämtliche Unternehmen in Deutschland gelten.
Der Koalitionsausschuss hat am 03. Juni beschlossen, ein Programm für Überbrückungshilfen für kleinere und mittelständische Unternehmen aufzulegen, das ein Gesamtvolumen von maximal 25 Mrd. EUR umfassen soll. Geplant ist, dass Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, von Juni bis August monatliche Mittel von bis zu 50.000 EUR pro Monat beantragen können. Dies soll helfen, massive Umsatzeinbußen (Umsatzrückgänge von mehr als 50 Prozent) auszugleichen und wieder durchzustarten. Wir erläutern die – wohl gemerkt geplanten, aber noch nicht beschlossenen – Bedingungen und Voraussetzungen.
Nun hat auch der Bundesrat dem Steuerhilfegesetz zugestimmt: Damit gibt es grünes Licht für einige neue Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sind die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Corona-Prämie. Wir fassen hier die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Inzwischen wurde bekannt gegeben, zu welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen der neue Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich baut diese Form der Corona-Hilfe auf dem bisher bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf, gewährt aber als Förderung ein „Plus“ in Form eines Tilgungszuschusses. Dieser Zuschuss beträgt aktuell 10 % des eingesetzten Darlehensbetrags, maximal aber 300.000 EUR und wird aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau getragen. Wir fassen die Voraussetzungen und Bedingungen kurz zusammen. (mehr …)
Auf Bundesebene wurde beschlossen, weitere Kreditmittel für den Mittelstand in der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württemberg geht in die gleiche Richtung und hat eine sogenannte Liquiditätsbrücke für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich um ein Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss durch die L-Bank. Mehr dazu: Liquiditätskredit mit Tilgungszuschuss kann jetzt beantragt werden
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Trotz aktueller Öffnungen und Lockerungen bestehen für viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten. Durch Beschränkungen haben nach wie vor viele Betriebe weiterhin keine oder deutlich geringere Einnahmen und sind daher auf weitere Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen. Daher hat das Land Baden-Württemberg nun angekündigt, die Soforthilfe um weitere 3 Monate zu verlängern. Speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe soll es zudem weitere Hilfe geben – denn zum einen können die Umsätze der „verlorenen“ Monate kaum nachgeholt werden, zum anderen sind aktuell die Gästezahlen stark beschränkt. Auch aktuell verzeichnen die meisten Gastronomen daher deutlich Mindereinnahmen. Daher sollen sie zusätzliche Einmalhilfen von 3.000 Euro pro Gasthaus plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem erhalten.
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Aktuell sind sehr viele Mitarbeiter von Kurzarbeit betroffen und beziehen aktuell Kurzarbeitergeld. Viele Unternehmen haben krisenbedingt keine Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld aufzustocken. Hier will der Staat nun einspringen. Der Koalitionsausschuss einigte sich nun auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis Ende des Jahres – abhängig von der Dauer der Kurzarbeit.
Während der Corona Krise sind aktuell viele Arbeitnehmer im Homeoffice beschäftigt. Doch was kann im Rahmen dieser Tätigkeit zuhause steuerlich abgesetzt werden? Wie sieht es mit häuslichem Arbeitszimmer, Arbeitsecke oder Schreibtisch und Büromöbeln aus? (mehr …)
Der Koalitionsausschuss hat zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona Pandemie auf Unternehmen weitere Maßnahmen beschlossen. Ein wesentlicher Teil werden Liquiditätshilfen und eine verbesserte Verlustverrechnung für Handel und kleinere Betriebe sein. Unternehmen, die aktuell aufgrund der Krise dieses Jahr Verluste schreiben werden, sollen auch für das Jahr 2019 gezahlte Steuern erstattet bekommen. Dies soll auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr erfolgen. Näheres hierzu soll in Kürze in einem BMF Schreiben veröffentlicht werden. Wir warten gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.
Mehr dazu:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-23-PM08-Liquiditaetshilfe.html
Zur Unterstützung des schwer durch die Corona-Krise getroffenen Gastronomiebereichs hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Mehrwertsteuer von bisher 19 % bei Verzehr von Speisen im Restaurant vorübergehend auf 7 % gesenkt werden soll (wie bisher bei Verzehr außer Haus). Die Regelung soll ab dem 01.07.2020 bis 30.06.2021 gelten. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es noch nicht, wir informieren Sie, sobald es hier mehr Infos gibt.