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Mit dem neuerlichen Teil-Lock-Down werden viele betroffene Unternehmen vor existenzielle Probleme gestellt. Es bricht nun der Umsatz für November weg, doch gleichzeitig bleiben die meisten Fixkosten trotz der temporären Schließung bestehen. In einer Pressemitteilung hat die Bundesregierung daher bekannt gegeben, dass sie hier schnell und unbürokratisch für Hilfe sorgen will– in Form einer Kostenpauschale mit einer Erstattung von bis zu 75 % des Umsatzes.  Hier finden Sie erste Infos darüber.

Die neue Wirtschaftshilfe soll für Unternehmen, Selbstständige, sowie Soloselbständige sein, die nun im November auch wieder  von den Schließungen betroffen sind (z.B. Gastronomie, Fitnessstudios etc.). Gezahlt werden soll eine einmalige Kostenpauschale, die über Umsatzwerte abgeleitet werden soll. Der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 soll daher als Maßgröße hinzugezogen werden. 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes werden dann für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Aussicht gestellt. Die Beantragung – so heißt es in der Pressemitteilung  – werde ohne komplexe Kostenrechnung durch Fixkostenpauschalierung erfolgen. Details müssen, so die Bundesregierung, aber noch mit dem Beihilferecht der EU abgestimmt werden. Ebenso müssen bereits erhaltene oder gewährte Leistungen (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe etc.) angerechnet werden. Auch hier gibt es kurzfristig noch keine genauen Angaben.

Weiterhin wurde angekündigt, dass Kreditprogramme,  wie der Schnellkredit, ausgeweitet werden sollen und auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen sollen. Die Überbrückungshilfen sollen ebenfalls angepasst werden;  eine weitere Überbrückungshilfe III für Januar 2021 bis Juni 2021 wurde angekündigt.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html?cms_pk_kwd=29.10.2020_Neue+Corona-Hilfe+Stark+durch+die+Krise&cms_pk_campaign=Newsletter-29.10.2020

 

erstellt am: 29.10.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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