Der zweite Lockdown ab Mittwoch, 16.12.2020, ist nun beschlossen und für Unternehmen, die nun wieder schließen müssen, stellen sich viele Fragen. Fragen nach finanzieller Unterstützung, Kurzarbeit und wie man aktuell Liquidität sichern kann. Wir stellen hier zusammen, was wir aktuell schon wissen und tun können. Viele Unternehmen werden auch nun wieder Kurzarbeit anmelden müssen. Hier finden Sie alle Details, wie das funktioniert erklären wir hier: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld & Hinzuverdienst
Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld: Wie beantrage ich das?
Erleichterter Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Welche finanziellen Hilfen gibt es? Aktuell sind hier noch keine Details beschlossen, es wurde aber angekündigt, dass die
- außerordentlichen Wirtschaftshilfen (aktuell „Dezemberhilfe“) ausgeweitet und verlängert werden sollen, so dass auch die Unternehmen, die erst jetzt von Schließungen betroffen sind, ebenfalls schnelle finanzielle Hilfe für die Umsatzausfälle erhalten können.
mehr zur Novemberhilfe
mehr zur Dezemberhilfe - die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe ab Januar 2021 ebenfalls greifen sollen.
Steuerstundungen, verschiedene geförderte Kreditmöglichkeiten über die L-Bank und weitere Maßnahmen sind ebenfalls denkbar um kurzfristig Liquidität zu sichern. Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen bei Fragen natürlich zur Verfügung.
Details gibt es auch hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010