
Aktuell gibt es nachträgliche Änderungen zur Überbrückungshilfe III zu vermelden. Sie betreffen die Förderbedingungen, die bisher nicht gesetzlich geregelt sind, sondern in FAQs konkretisiert und regelmäßig angepasst werden. Am 30.06.2021 erfolgte jüngst eine Anpassung, die im Bereich der Instandsetzungen für Antragsteller ggf. nachteilige Änderungen mit sich bringt. Insbesondere wurde nun explizit konkretisiert, dass Ausgaben für Renovierungs- und Umbauarbeiten nicht angesetzt werden dürfen, sofern sie nicht ursächlich im Zusammenhang mit Corona stehen.