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Wenn sich Eltern trennen und sich die Kosten für die Kinderbetreuung fortan teilen, ist bisher eine Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug der Kinderbetreuungskosten, dass das Kind zum Haushalt des Elternteils gehört hat. Dagegen klagt nun ein Steuerpflichtiger vor dem Bundesverfassungsgericht. (mehr …)

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Nach Ansicht des Finanzgerichts Nürnberg sind die bei einer doppelten Haushaltsführung eines Ehegatten angefallenen Mietzahlungen für die Zweitwohnung, die durch den anderen Ehegatten von dessen Konto geleistet wurden, wegen der ehelichen Wirtschafts-/Lebensgemeinschaft dem die Haushaltsführung begründenden Ehegatten als eigene Werbungskosten zuzurechnen. Wegen der Lebens-/Wirtschaftsgemeinschaft sind die Grundsätze zur Kostentragung und zum Drittaufwand hier nicht anwendbar.(mehr …)

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Die nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbare Tätigkeit ist nach Auffassung des Finanzgerichts München objekt- und nicht grundstücksbezogen ausgerichtet – und zwar auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts ist auch die Einkunftserzielungsabsicht objektbezogen zu prüfen.(mehr …)

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd geltend machen können – und zwar auch dann, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. |

Hintergrund: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen geltend machen. (mehr …)

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Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung hat das Finanzgericht Hamburg für das Streitjahr 2020 auch dann angenommen, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.  (mehr …)

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Für Computerhard- und -software, die aus betrieblichen oder beruflichen Gründen angeschafft wird, gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ein Wahlrecht bezüglich der Nutzungsdauer. Statt der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach den amtlichen Abschreibungstabellen darf eine einjährige Nutzungsdauer angenommen werden. In der Praxis wurde nun häufig die Frage gestellt, ob diese einjährige Nutzungsdauer auch für eine Homepage gilt.

Die Antwort findet sich in einer aktuellen Verfügung der OFD Frankfurt am Main (Verfügung v. 22.3.23) und lautet leider: Nein.

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Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Bestattungskosten und Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal) in Höhe von 10.300 EUR nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind.(mehr …)

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Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Es muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich ausgestaltet sind. (mehr …)

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Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt hat. Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung mit dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) begründet.  (mehr …)

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Da in Deutschland rund jede dritte Ehe wieder geschieden wird, hat folgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine gewisse Breitenwirkung: Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen.  (mehr …)

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Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum und Monero) sind für viele heute ein spannendes Thema und werden durchaus von einigen genutzt. Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen  Veräußerungsgewinne, dann sind diese als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.  (mehr …)

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Ein Urteil aus dem vergangenen Jahr betrifft das Thema, wann bei einer Kassen-Nachschau ein Übergang zur Betriebsprüfung angeordnet werden kann.
Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Auch wenn die Unterlagen zeitnah nachgereicht werden, kann trotzdem die Außenprüfung angeordnet werden. Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen.

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Weist ein Unternehmer in der Rechnung einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag aus (z. B. 19 % anstatt 7 %), schuldet er auch den überhöhten Betrag.
§ 14c Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt zwar die Korrektur des überhöhten Ausweises per Rechnungsberichtigung. Doch gerade bei vielen Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher ist dies problematisch bzw. faktisch unmöglich, weil die Kontaktdaten der Personen oft nicht bekannt sind. Zu der Thematik „überhöhter Steuerausweis“ erging nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht. (mehr …)

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Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter zahlt, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört nicht zu den anschaffungsnahen (fiktiven) Herstellungskosten. Die Aufwendungen sind nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit sofort als Werbungskosten abzugsfähig.  (mehr …)

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Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und somit zum Lohnzufluss. Wenn ein Motorrad dagegen ohne eine fremdübliche Vereinbarung durch den Vater des Alleingesellschafters einer GmbH privat genutzt wird, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen. (mehr …)

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