
Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich ein Motorrad zur Privatnutzung überlässt, führt dies zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil und somit zum Lohnzufluss. Wenn ein Motorrad dagegen ohne eine fremdübliche Vereinbarung durch den Vater des Alleingesellschafters einer GmbH privat genutzt wird, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen. (mehr …)
Kategorie(n): Aktuelle Urteile