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Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seinen Leitfaden zu steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aktualisiert. In der ausführlichen Broschüre wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Übungsleiterfreibetrag (2.400 EUR p. a.) und die Ehrenamtspauschale (720 EUR p. a.) beansprucht werden können.

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Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wird der frühere Haushalt aufgelöst, sind die abziehbaren Ausgaben um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Bei der krankheitsbedingten Heimunterbringung von Eheleuten erfolgt sogar eine doppelte Kürzung, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird. Dies hat der Bundesfinanzhof zulasten der Steuerzahler entschieden.

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Es entspricht der gelebten Praxis, dass die Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch erfolgt und die EC-Zahlungen quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht (durchlaufender Posten). Diese Handhabung akzeptiert das Bundesfinanzministerium jedoch nicht. Darauf hat der Deutsche Steuerberaterverband hingewiesen.

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Verdeckte Gewinnausschüttungen von Unternehmen an Privatpersonen sind schon immer ein komplexes Thema, bei dem sowohl die Gesellschaft als auch die betroffene Privatperson Obacht walten lassen muss. Nicht nur Themen wie die ungerechtfertigte Bereicherung, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit etc. können schnell im Raume stehen, auch steuerliche Stolperfallen gibt es viele.

So kam in jüngster Zeit vor allem das Thema auf, ob solche überhöhten Zahlungen oder andere Arten von verdeckten Gewinnausschüttungen an Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen (Angehörige) womöglich Schenkungen darstellen, auf die entsprechende Schenkungsteuer zu zahlen wäre.

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Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern die Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens 12 Monate beträgt. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Angehörigendarlehen, wenn diese unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen sind.

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In 2016 hat der Bundesfinanzhof den Begriff „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ zulasten der Steuerpflichtigen näher definiert und sich für eine typisierende Betrachtungsweise ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium wendet die Rechtsprechung an, hat aber für zwei Fälle eine zeitliche Übergangsregelung bzw. ein Wahlrecht eingeräumt. (mehr …)

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Der Vorsteuerabzug setzt u. a. voraus, dass die Rechnung die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthält. Zwei Revisionsverfahren hatten den Bundesfinanzhof veranlasst, beim Europäischen Gerichtshof nachzufragen, ob die Angabe einer Briefkastenadresse mit nur postalischer Erreichbarkeit des leistenden Unternehmers ausreicht. Die Antwort lautet ja. (mehr …)

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Um die Steuerprogression zu senken, kann es sich anbieten, größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt jedoch, dass dieses Wahlrecht bei der Rechtsnachfolge zur Steuerfalle werden kann.  (mehr …)

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Wie geraten Unternehmen in die Krise? Meist ist es nicht eine Fehlentscheidung oder ein Ereignis, das den Unternehmer in die Krise manövriert, sondern es ist ein schleichender Prozess, der sich über Jahre entwickelt. Je früher daher die Anzeichen einer drohenden Krise erkannt werden, desto größer ist die Chance auf eine Abwendung dieser Situation und das Einleiten von Gegenmaßnahmen. Zudem ist es wichtig festzustellen, warum ein Unternehmen in eine Krise geraten ist, damit diese Ursachen behoben werden können. (mehr …)

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Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, auch bei Zweitwohnungen und nicht zur Vermietung bestimmter Ferienwohnungen. (mehr …)

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Am 30.9.2017 ist der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD gestartet. Weitere Staaten und Gebiete werden ab dem 30.9.2018 hinzukommen. Darüber hat das Bundesfinanzministerium berichtet. (mehr …)

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Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem auch privat genutzten Firmenwagen, reduzieren diese den geldwerten Vorteil bei der Ein-Prozent-Regel unabhängig davon, ob es sich um einzelne Kfz-Kosten oder ein pauschales Nutzungsentgelt handelt. Diese neue Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung nunmehr an. Somit musste das Verwaltungsschreiben aus 2013 überarbeitet werden. (mehr …)

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Arbeitgeber können Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag von 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei erstatten. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat jetzt ausgeführt, für welche Kinder diese Steuerbefreiung überhaupt in Betracht kommt. (mehr …)

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Gehören zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen mehrere Pkw, die dieser alle auch für private Zwecke nutzt, ist für jedes dieser Fahrzeuge eine Nutzungsentnahme anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Das steht in einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt ist. (mehr …)

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Liebe Leserinnen und Leser,

habe ich später genügend Rente, um davon leben zu können? Welche Möglichkeiten gibt es, um mir eine ordentliche Rente für das Alter aufzubauen? Fragen, mit der sich sicherlich jeder schon einmal beschäftigt hat. Ist man unternehmerisch aktiv, so muss man zudem überlegen, wie man seinen Angestellten eine ideale Vorsorge für die Zukunft bieten kann. Denn die Erwartungen an den Arbeitgeber mit Blick auf die Altersvorsorge sind heute auch deutlich gestiegen.

Die Altersvorsorge ist ein „schwieriges“ Thema, das aber jeden betrifft und welches jüngst  im Juli 2017 durch den Gesetzgeber Änderungen erfahren hat. Aber bevor wir Ihnen die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) vorstellen, die zum 01.01.2018 in Kraft treten, wollen wir für Sie kurz die betriebliche Altersvorsorge allgemein erläutern. (mehr …)

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