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Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben und die Regierung macht sich nun bald an die ersten Gesetze. Haushalt und Flüchtlingspolitik werden voraussichtlich die ersten Themen sein, die die Regierung angehen wird, doch auch in steuerlicher Hinsicht stehen im Koalitionsvertrag einige geplante Maßnahmen. Was bedeutet dies für den Steuerzahler? Wir haben einen Blick für Sie darauf geworfen.

Die gute Nachricht: Explizite Maßnahmen zu Erhöhung der Steuerlast der Bürger sind nicht vorgesehen. Doch auch umgekehrt sind kaum substantielle Steuersenkungen verankert – ganz im Gegensatz zu den Wahlversprechen von CDU und SPD, die noch vor einigen Monaten beispielsweise die Senkung der Einkommensteuer versprachen. Dies wird nicht kommen. Vielmehr wird es wohl zahlreiche Einzelmaßnahmen geben, die zum Teil für finanzielle Entlastungen sorgen sollen, zum Teil aber auch Mehrbelastungen bedeuten.

Eine geplante Maßnahme als Steuererleichterung ist die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags – allerdings erst ab 2021.Voraussichtlich wird dies den Staat zehn Milliarden EUR kosten und den Steuerzahler dann ein wenig entlasten.

Was sich ebenfalls deutlich bemerkbar machen dürfte, ist die geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge – dies allerdings nicht als Entlastung. Wenn Zinserträge künftig wieder der Einkommensteuer unterliegen, wird das für die meisten Sparer teurer. Denn abhängig vom jährlichen Einkommen ist der Steuersatz meist deutlich höher – in der Spitze bis zu 45 %. Bei Aktien bleibt es aber 25 % Abgeltungssteuer.

Im gleichen Zuge setzt die Koalition nach wie vor mit Blick auf die Besteuerung der Kapitalmärkte auf die Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer – obwohl dieses Thema auf EU-Ebene bisher eher fruchtlos war.

Ein Thema, das aktuell viel diskutiert wird, ist der Wohnungsbau. Hier sind gleich mehrere Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsneubaus vorgesehen. Zum einen soll eine Grundsteuer C eingeführt werden, so dass Gemeinden Grundstücke für Wohnungsbauzwecke besser nutzbar machen können. Für Neubau bzw. den Erwerb von Neubau soll außerdem ein Baukindergeld gezahlt werden. Pro Kind will der Staat mit 1200 EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich den Bau subventionieren. Profitieren sollen dadurch Familien bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 EUR, außerdem soll es einen  Freibetrag von 15.000 EUR pro Kind geben. Der freifinanzierte Wohnungsbau soll zusätzlich durch befristete Sonderabschreibungen (bis 2021) gefördert werden. Gleichzeitig sollen Steuerbetrug bzw. Steuerschlupflöcher stärker unterbunden werden – auch z.B. im Bereich des Immobilienverkaufs, wenn durch sogenannte Share Deals Grunderwerbsteuer umgangen wird. Nach aktueller Rechtslage besteht hier nämlich die Möglichkeit, dass ein Erwerb einer immobilienhaltenden Gesellschaft keine Grunderwerbsteuer auslöst, sofern weniger als 95% der Anteile der Immobiliengesellschaft erworben werden. Diesem Steuertrick soll künftig ein Ende gesetzt werden.

Ein Thema generell mit Blick auf die Umweltpolitik ist auch die Förderung der Elektromobilität. Als Fördermaßnahmen für die gewerbliche Nutzung von Elektroautos ist beispielsweise eine zeitlich befristete, attraktivere steuerliche Sonderabschreibung geplant. Auch die 1% -Regelung bei der Besteuerung von Dienstwagen könnten angesichts des höheren Bruttolistenpreises von Elektroautos für diese gesenkt werden (0,5% pauschale Besteuerung).

Mit Bedauern kann man nur feststellen, dass nur wenige Maßnahmen mit Blick auf die Unternehmensbesteuerung eingeplant sind. Die Erwartungen waren hier groß, da sehr viel Optimierungspotenzial besteht und zur Förderung des Mittelstands sicherlich auch hilfreich gewesen wäre. Doch dieses Thema spielt nur eine Nebenrolle: Im Koalitionsvertrag stehen lediglich kleine Einzelmaßnahmen zur Wirtschaftsförderung, z.B. die Förderung von Forschung und Entwicklung, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen und speziell für Personal- und Auftragskosten.

Zur Unterstützung von Startups sollen zudem bürokratische Hürden in der Anfangsphase reduziert werden, z.B. indem diese Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach Gründung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Auch Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren sollen optimiert werden.

Neue Technologien ermöglichen bereits seit Jahren eine bessere Vernetzung und mehr Transparenz und Automatisierung im Bereich der Steuern. Längst überfällig ist da auch die Verbesserung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. In der kommenden Legislaturperiode soll diese weiter ausgebaut werden, vor allem mit Blick auf vorausgefüllte Steuererklärungen und Prüfung konsistenter Daten bei verschiedenen nationalen Finanzbehörden. Doch auch im internationalen Kontext soll der elektronische Datenaustausch vorangetrieben werden.

Denn generell möchte die Große Koalition an Themen der internationalen Steuerharmonisierung sowie der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairem Steuerwettbewerb und Geldwäsche im nationalen, europäischen und internationalen Kontext festhalten. Entsprechende EU-Richtlinien (z.B. die für 2018 anstehende EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD)) sollen in nationales Recht umgesetzt werden.  Auch bekennt sich die Koalition zu dem Vorstoß von EU-weit einheitlichen gemeinsamen Bemessungsgrundlagen und Mindestsätzen für Unternehmenssteuern, doch die Umsetzung dieser länderübergreifenden Steuerharmonisierung scheint aktuell noch in weiter Ferne.

Mit Blick auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft soll verstärkt dem Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel entgegen gewirkt werden, außerdem die Haftung von Plattformen wie Amazon verschärft werden und die Besteuerung von US-Internetkonzernen wie Google, Facebook oder Apple EU-weit fairer und gerechter gestaltet werden.

Was soll man also von den kommenden Steuermaßnahmen halten?

Eine grundsätzliche Steuerreform ist es sicher nicht – eher eine „bunte Sammlung“ von Einzelmaßnahmen. Auch die klare Richtung fehlt und die deutlichen Entlastungen, die im Wahlkampf versprochen wurden, bleiben wieder aus. Gerade mit Blick auf die Unternehmen in Deutschland wird es nicht die lang ersehnten steuerlichen Veränderungen und Erleichterungen zur Wirtschaftsförderung geben. Es wird nur hier und da an einigen kleinen Schrauben gedreht, ohne dass sich am grundsätzlichen Steuerkonstrukt etwas ändert. Das Statement der Großen Koalition – aus steuerlicher Sicht zumindest –  ist ein „Weiter so!“. Schade.

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