Angesichts des demografischen Wandels gewinnt die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Rente an Bedeutung. Hier setzt die geplante Frühstartrente an: Staatliche Einzahlungen sollen Kindern einen frühen Vermögensaufbau ermöglichen – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.8.2026 beschlossen. Am 25.9.2026 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Für den 5.10.2026 ist eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss vorgesehen. Auch ein Fragen-Antworten-Katalog wurde veröffentlicht. Wie soll die Frühstartrente funktionieren und was bedeutet sie für Eltern und Kinder?
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Zur Anlage der Frühstartrente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, einen individuellen, kapitalgedeckten und privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, der die Voraussetzungen eines Standarddepot-Vertrags erfüllt. Der Bund zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit 10 EUR pro Monat in das Depot ein. Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 EUR pro Jahr ist möglich.
Eröffnen die Eltern kein Altersvorsorgedepot, werden die nicht abgerufenen Gelder kollektiv nach den einzelnen Jahrgängen angelegt. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die in der kollektiven Anlage angespart wurden, auf den persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden.
Merke — Die Erträge aus der Frühstartrente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
Anspruchsberechtigt sind ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben.
Für Eltern wichtig: Ein bestehendes Kinderdepot kann für die Frühstartrente nicht genutzt werden. Der dafür erforderliche zertifizierte Standarddepot-Vertrag soll frühestens ab dem 1.1.2027 abgeschlossen werden können. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist dann nicht nötig; die Förderung soll über den Anbieter beantragt werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Nach dem aktuellen Entwurf soll die Frühstartrente zum 1.1.2027 für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 starten. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend gewährt werden. Ab 2028 soll jährlich der Geburtsjahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet.
Quelle — BMF, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente vom 12.8.2026 und „Fragen und Antworten zur Frühstartrente“; Deutscher Bundestag, erste Beratung des Gesetzentwurfs am 25.9.2026 (BT-Drs. 21/7864).
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