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Bei Warenlieferungen innerhalb der EU kommt es auch auf Details an: Wohin wird die Ware tatsächlich geliefert, welche USt-IdNr. verwendet der Käufer und wie stellt der Lieferant die Rechnung aus? Stimmen diese Angaben nicht zusammen, können zusätzliche Umsatzsteuerfragen entstehen. Wie folgenreich das sein kann, zeigt ein Fall aus Österreich.

Eine GmbH ließ Waren von österreichischen Lieferanten direkt in andere EU-Länder versenden. Sie verwendete dabei ihre österreichische USt-IdNr.; die Lieferanten berechneten österreichische Umsatzsteuer. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte, dass der Erwerb unter diesen Umständen auch in Österreich besteuert werden durfte. Die zu Unrecht berechnete Umsatzsteuer konnte die GmbH nicht als Vorsteuer abziehen.

Wer Waren über EU-Grenzen hinweg einkauft, sollte deshalb Warenweg, USt-IdNr. und Rechnung vorab aufeinander abstimmen – besonders, wenn die Lieferung direkt in ein anderes Land geht.

Quelle — EuG, Urteil vom 25.2.2026, Az. T-638/24.

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