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Steuerliche Änderung für Kryptoanleger geplant: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant offenbar, dass bei Gewinnen aus einer Digitalwährung die bisherige Regelung abgeschafft werden soll, nach der bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Gewinne steuerfrei realisiert werden können. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sollen künftig wie Aktiengewinne besteuert werden. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt zwar noch nicht vor. Doch Anleger, die in Kryptowährung investieren, sollten diese geplanten Änderungen genauestens verfolgen.

Praxistipp:  Sollte diese neue Qualifizierung der Einkünfte aus Kryptowährungen tatsächlich kommen, ist natürlich wie bei Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 mit Übergangsregelungen zu rechnen. Will heißen: Wer noch vor einer neuen gesetzlichen Vorgabe Kryptowährungen kauft, für den gilt ohne Wenn und Aber die einjährige Haltefrist, auch wenn er nach dem 1.1.2027 mit Gewinn verkaufen sollte. Es muss dann zwischen Alt- und Neu-Kryptowährung unterschieden werden.

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