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Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern und damit wurden auch die Fristen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenden Fällen erneut verlängert. Hintergrund ist der, dass durch die vielfältigen Corona-Maßnahmen, zu prüfenden und abzurechenden Corona-Hilfen sowie andere steuerliche Neuerung (z.B. Grundsteuerreform und entsprechende Meldungen) die Branche zurzeit sehr überlastet ist. So soll etwas Freiraum und Aufschub geschaffen werden.

Hier ein Überblick über die neuen Fristen: (mehr …)

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Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat, sind verschiedene Maßnahmen angesichts der steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht worden. Die Energiepreispauschale von 300 EUR ist für viele Arbeitgeber nun besonders relevant – soll sie doch über den Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Arbeitnehmer sollen dies ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erhalten. Für alle anderen kann die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Sie muss somit dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit, hier fallen keine Beiträge an.
Der Beschluss der Pauschale wirft einige Fragen auf, insbesondere was genau Arbeitgeber nun tun müssen, mit welcher Lohnabrechnung die Pauschale auszuzahlen ist und wie die Pauschale mit der Lohnsteueranmeldung zu verrechnen ist. Die entsprechenden FAQs des Bundesfinanzministeriums sorgen hier für Klärung. Wir fassen zusammen: (mehr …)

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Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll der Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (das heißt 1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt werden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume zu evaluieren, erstmals zum 01.01.2026.  (mehr …)

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Am 16.02.2022 wurde der Regierungsentwurf für ein Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (kurz: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom Bundeskabinett verabschiedet und somit weitere steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Pandemie für 2022 in die Wege geleitet. Der Bundesrat muss dem Regierungsentwurf noch zustimmen. (mehr …)

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Ein Thema, das aktuell viele bewegt, die Grundsteuerreform. Alle Grundstückseigentümer sind betroffen. Die Neubewertung von Grundstücken steht im Jahr 2022 im Fokus. Ab dem 01.07.2022 bis zum 01.10.2022 muss jeder Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben.

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Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 wurden zur betrieblichen Altersversorgung Neuregelungen verabschiedet, die den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessanter machen sollten. Eine schon fast in Vergessenheit geratene Übergangsregelung ist Ende 2021 ausgelaufen, sodass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altverträge ab 2022 ändern.(mehr …)

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Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab 2022 von 10,7 auf 9,5 %. Daraus kann insbesondere für Betriebe mit erheblichen Investitionen eine (deutliche) steuerliche Mehrbelastung resultieren. (mehr …)

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Bei erheblichen Mietausfällen in 2021 besteht bis zum 31. März 2022 die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. (mehr …)

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Auch 2022 wird der Mindestlohn wieder erhöht. Achtung: Bei Minijobs hat dies Auswirkungen auf die maximale Stundenzahl im Monat!

Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden  im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

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Durch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ – kurz Behinderten-Pauschbetragsgesetz werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt. Die Verbesserungen können erstmals im Veranlagungszeitraum 2021 in Anspruch genommen werden.

Ab 2021 wird eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 (bislang 25) festgestellt und die Systematik in 10er-Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben. Menschen, die hilflos sind, Blinde und Taubblinde erhalten einen Pauschbetrag von 7.400 EUR (bislang 3.700 EUR). Zudem wurde mit § 33 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt.

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Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Für sonstige Umzugskosten (z. B. Kosten für den Abbau von Elektrogeräten) sowie für umzugsbedingte Unterrichtskosten gewährt die Finanzverwaltung Pauschalen, bei deren Höhe sie sich am Bundesumzugskostengesetz (BUKG) orientiert. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 gelten.  (mehr …)

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Gute Nachrichten für Mandanten, die im Jahr 2017 und 2018 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für geplante Investitionen vom Gewinn abgezogen haben. Wegen der Coronakrise kommt es zu keinen negativen steuerlichen Konsequenzen (Änderung der Steuerbescheide 2017 oder 2018 und Wegfall des Investitionsabzugsbetrags), wenn die Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums ­erfolgte. (mehr …)

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Mit § 19a EStG wurde eine zusätzliche Vergünstigung eingeführt, wodurch speziell kleinen und mittleren Startups durch einen Besteuerungsaufschub ein Vorteil auf dem Arbeitsmarkt verschafft werden soll. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt – in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. (mehr …)

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Eine (sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung setzt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV u. a. voraus, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen bereits auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Und auch in 2021 gibt es nun eine befristete Anhebung.(mehr …)

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Das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, ist endlich abgeschlossen (ursprünglich sollte das Gesetz bis November 2019 in „trockenen Tüchern“ sein). Die Änderungen gelten ab 1.7.2021. (mehr …)

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