Auch 2022 wird der Mindestlohn wieder erhöht. Achtung: Bei Minijobs hat dies Auswirkungen auf die maximale Stundenzahl im Monat!
Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).
Kategorie(n): Neue Steuergesetze