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Im vergangenen Jahr haben wir bereits über die Inflationsausgleichsprämie berichtet. Im Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei zahlen. Wichtige Voraussetzungen listen wir gern nochmal für Sie auf. (mehr …)

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Um einen Ausgleich für die gestiegenen Heizkosten auch für diejenigen zu schaffen, die mit Heizöl, Pellets, Holz oder ähnlichem heizen, hat die Bundesregierung nun eine Lösung beschlossen. Voraussichtlich ab Anfang Mai soll ein Antrag auf Heizkostenzuschuss für Heizsysteme mit „nichtleitungsgebundenem“ Energieträger gestellt werden können, bis voraussichtlich 20.10.2023. Vermutlich wird dieser Zuschuss jedoch nur wenige wirklich erreichen, denn eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Heizkosten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt haben! Wir erläutern die Details.  (mehr …)


Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 27.1.2023, Az. III C 2 – S 7270/20/10002 :001) hat ein Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft veröffentlicht, das wichtige Grundsätze zur Umsatzbesteuerung von Bauleistungen enthält (abrufbar unter: www.iww.de/s7879).

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Ein Urteil aus dem vergangenen Jahr betrifft das Thema, wann bei einer Kassen-Nachschau ein Übergang zur Betriebsprüfung angeordnet werden kann.
Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Auch wenn die Unterlagen zeitnah nachgereicht werden, kann trotzdem die Außenprüfung angeordnet werden. Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen.

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Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staaten bekanntgegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.09.2023 erfolgt.

Beachten Sie | Weiterführende Informationen zum Informationsaustausch über Finanzkonten erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991). (mehr …)

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Weist ein Unternehmer in der Rechnung einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag aus (z. B. 19 % anstatt 7 %), schuldet er auch den überhöhten Betrag.
§ 14c Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt zwar die Korrektur des überhöhten Ausweises per Rechnungsberichtigung. Doch gerade bei vielen Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher ist dies problematisch bzw. faktisch unmöglich, weil die Kontaktdaten der Personen oft nicht bekannt sind. Zu der Thematik „überhöhter Steuerausweis“ erging nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht. (mehr …)

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Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Geregelt ist dies in dem neuen § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), der am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Entscheidend ist hier die Leistungserbringung, also regelmäßig die Abnahme der Anlage. In einem Entwurfsschreiben hat sich die Finanzverwaltung nun insbesondere mit Fragen zur unentgeltlichen Wertabgabe befasst. (mehr …)

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Die Kanzlei Himmelsbach & Streif GmbH war auch in diesem Jahr wieder erfolgreich im Handelsblatt Wettbewerb und wurde sowohl mit dem Label „Beste Steuerberater“ als auch „Beste Wirtschaftsprüfer“ 2023 ausgezeichnet. Die Studie führt das Marktforschungsunternehmen SWI Finance für das Handelsblatt durch. Insgesamt beteiligten sich 4.208 Steuerberater und 825 Wirtschaftsprüfer an der Studie, davon schafften es 605 Steuerberater und 113 Wirtschaftsprüfer in die Bestenlisten. In der Studie musste unsere Kanzlei ihr Fachwissen und ihre Expertise unter Beweis stellen und bei einem Wettbewerb mit Zeitnahme knifflige Fachfragen beantworten. Wir sind sehr stolz darauf, dass sich unser Team hier wieder super geschlagen hat und punkten konnte. (mehr …)

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Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter zahlt, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört nicht zu den anschaffungsnahen (fiktiven) Herstellungskosten. Die Aufwendungen sind nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit sofort als Werbungskosten abzugsfähig.  (mehr …)

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Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) verabschiedet und möchte damit energieintensive kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind.

Die Anträge können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), auch Familienunternehmen, Einzelunternehmer oder Soloselbständige bis zum 15. Juni 2023 direkt bei der L-Bank stellen. Die Fördervoraussetzungen zum Bezug dieser Hilfen sind jedoch sehr restriktiv definiert.  (mehr …)

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Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre) verkauft, ist der Gewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof.  (mehr …)

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Für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz eingeführt (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)), der am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Hier kommt es auf die Leistungserbringung, also regelmäßig die Abnahme der Anlage an. Nur einen Monat nach dem Entwurfsschreiben hat das Bundesfinanzministerium jetzt die finale Fassung veröffentlicht.  (mehr …)

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