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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Bei Existenzgründung, Unternehmenskauf oder auch Erweiterung bestehender unternehmerischer Aktivitäten stellt sich dem Unternehmer die Frage nach der passenden Rechtsform. Lieber als Einzelunternehmer tätig sein oder vielleicht doch eine GmbH gründen? Und was verbirgt sich eigentlich hinter den Gesellschaftsformen mit Abkürzungen wie KG, OHG oder GbR?

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Will man unternehmerische Verantwortung übernehmen, stellt sich die Frage, ob es sich unterm Strich lohnt. Denn die Selbstständigkeit ist mit nicht unerheblichen Risiken und finanziellen Belastungen verbunden. Deshalb sollte genau kalkuliert sein, was der Selbstständige investieren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, was er zum Leben, was zur Rückführung der Finanzierung und was zur Abdeckung von Risiken benötigt.

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Jeder Unternehmer muss sich irgendwann die Frage stellen, wie es einmal mit seinem Unternehmen weiter gehen soll. In manchen Situationen übernimmt ein Familienangehöriger das Unternehmen – sei es als Kauf, Schenkung oder Erbe. Doch oft ist auch niemand aus der Familie da, der weitermachen kann oder möchte. In diesem Fall stellt sich für den Unternehmer die Frage, wie er einen passenden Käufer finden kann.

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Es klingt idyllisch: Das eigene Unternehmen als Altersvorsorge. Wirtschaftet man effizient, kann der Unternehmer Renditen erhalten, die gängige Anlagealternativen auf dem Markt bei weitem übertreffen. Steuern sparen kann man dadurch oft auch noch. Die Realität sieht anders aus: Ein Verkauf oder eine Weitergabe an die künftige Generation ist nicht so einfach – es muss erst der richtige Nachfolger gefunden werden und Einigkeit über Auszahlung und Unternehmenswert bestehen. Oft reicht die Investition ins Unternehmen nicht als Altersvorsorge. (mehr …)


Das Unternehmen in der Krise: Vielleicht reichen die Einnahmen nicht, um die laufenden Ausgaben zu decken, ein Kredit kann nicht abbezahlt werden oder ein Schadensfall, Ausfall oder eine Fehlinvestition bedrohen die Existenz des Unternehmens. Oft denkt man in solchen Situationen zwangsläufig an die Insolvenz. Doch das muss nicht sein – es gibt Wege aus der Krise.

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Transparenz beginnt mit der sorgfältigen Planung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der gesamten Unternehmenstätigkeit, auch mit Berücksichtigung von Privatentnahmen, z.B. den Kosten der privaten Lebensführung. Für größere Projekte oder Investitionen lohnt es sich, zusätzlich Budgets vorzugeben und auch Limits zu hinterlegen, damit ein gewisser Finanzrahmen nicht überschritten wird. Gerade wenn Lieferungen und Leistungen mit hohen Kosten verbunden sind, können spät gestellte Rechnungen und späte Geldeingänge zu temporären Liquiditätsengpässen führen. Wurde eine solide Finanzplanung aufgestellt, kann man unterjährige Soll-Ist-Vergleiche durchführen und je nach Lage die Planung anpassen.

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Zurzeit sind die Immobilienpreise besonders niedrig, und für viele ist es daher eine attraktive Option, zu investieren und Grundstücke oder Gebäude als Wertanlage zu kaufen. Diese können bei Bedarf– so die allgemeine Meinung – ja später problemlos wieder verkauft werden. Allerdings nicht immer steuerfrei. (mehr …)

erstellt am: 25.06.2017 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Betriebswirtschaftliche Beratung & Analyse


Macht man sich selbstständig oder übernimmt unternehmerische Verantwortung, egal ob im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, einer (Neu-) Existenzgründung oder einem Unternehmenskauf, sollte man sich immer der Chancen und Risiken bewusst sein und sicherstellen, dass sich das Unternehmertum auch lohnt. (mehr …)


Bei einer Beratung musste ich jüngst daran denken, dass Unternehmen manchmal ein wenig wie Schiffe sind. In diesem Falle war der Mandant zum Glück keine „Titanic“, vielmehr ein Schnellboot. Ein Unternehmen, das in jüngster Zeit ein enormes Wachstum verzeichnet, das richtig durchstartet und das volle Fahrt aufgenommen hat. Die Sorge des Unternehmers war es nun, wie er mit seinem „Schnellboot“ auch künftig sicher bei Wind und Wetter unterwegs ist, wie er das Unternehmen nachhaltig stabil aufstellt. (mehr …)


Ich gehöre nun zum alten Eisen – es ist offiziell. Mit der Firmenübergabe Anfang diesen Jahres habe ich die Verantwortung für die Geschicke der Kanzlei Himmelsbach abgegeben und in jüngere Hände gelegt. Frohen Mutes, denn alles war gut vorbereitet. Nun ist es Zeit loszulassen – doch das fällt nicht immer leicht.

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Es war ein langes Tauziehen, doch seit Herbst steht nun die Erbschaftsteuerreform. Ab wann, und ob sie womöglich gar rückwirkend ab Mitte 2016 gelten wird, ist zwar noch offen, doch klar ist jetzt schon, dass das neue Gesetz die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen deutlich verändert hat und mit einer steuerlichen Mehrbelastung einhergehen wird. Durch die Neuregelung wird die Übergabe von Unternehmensvermögen verschärft und steuerliche Begünstigungen – also eine komplette oder zumindest teilweise Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer – wesentlich schwieriger.

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