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Bei Existenzgründung, Unternehmenskauf oder auch Erweiterung bestehender unternehmerischer Aktivitäten stellt sich dem Unternehmer die Frage nach der passenden Rechtsform. Lieber als Einzelunternehmer tätig sein oder vielleicht doch eine GmbH gründen? Und was verbirgt sich eigentlich hinter den Gesellschaftsformen mit Abkürzungen wie KG, OHG oder GbR?

Wir wollen kein Lehrbuch schreiben und es würde den Rahmen sprengen, alle möglichen Rechtsformen für eine Gesellschaftsgründung im Detail vorzustellen. Es lohnt sich aber, einige zentrale Unterscheidungskriterien zu kennen, sowohl was die Anforderungen für den Unternehmer betrifft als auch die damit verbundenen Fragestellungen wie Haftung, Personenzahl oder Startkapital.

Einen großen Teil der Unternehmensgründungen machen Einzelunternehmen aus, da sie sich besonders für Personen eignen, die sich unkompliziert alleine selbstständig machen möchten und dabei keine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Das Unternehmen kann regulär unbegrenzt Mitarbeiter beschäftigen und ist ggf. bei Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder HWK zu melden. Es bietet viele Vorzüge, allen voran die hohe Unabhängigkeit in der Entscheidung durch den Einzelunternehmer selbst, z.B. was die Verwendung von Gewinnen betrifft. Allerdings: Der alleinige Inhaber haftet mit seinem vollen Privatvermögen für das Unternehmen.

Ähnlich verhält es sich bei Personengesellschaften, z.B. der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft). Hier sind im Gegensatz zum Einzelunternehmen mehrere Personen am Unternehmen beteiligt und übernehmen je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Rollen (z.B. Geschäftsführer, stiller Beteiligter etc.). Grundsätzlich haftet auch hierbei mindestens eine, meist aber alle beteiligten Personen mit dem Privatvermögen. Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz ist meist die Privatinsolvenz unumgänglich, da die Haftung unbeschränkt ist.

Will man die Privathaftung reduzieren, so führt oft kein Weg an einer Kapitalgesellschaft vorbei. Gründet man z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist das Haftungspotenzial auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Im Gegenzug muss allerdings ein gewisses Startkapital eingebracht werden – eine Kapitalgesellschaft eignet sich also nur, wenn man grundsätzlich auch ein gewisses Kapital zur Verfügung hat. Entnahmen von Geldern aus dem Unternehmen sind überdies formell stärker geregelt, ebenso wie es gewisser Formalitäten bei Gründung und ggf. Auflösung bedarf. Um genau zu prüfen, welche Gesellschaftsform die geeignetste ist, muss man die individuelle Situation genau betrachten, prüfen welche spezifischen Vorteile überwiegen und welches dann die beste Variante ist. Wir beraten Sie gerne dabei!

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