Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für selbstständige Unternehmer stellt sich irgendwann einmal die Frage, ob es im Alter reichen wird. Besser früher als später sollten diese Überlegungen und Berechnungen angestellt werden, denn dann kann ggf. noch etwas unternommen werden um die Altersvorsorge zu sichern.

Das Rentenniveau sinkt und es wird immer deutlicher, dass heute die eingezahlte Rente kaum ausreichen wird um den Lebensstandard zu halten. Das Schreckgespenst der „Altersarmut“ ist längst nicht mehr so abstrakt, wie es vor einigen Jahren noch war. Die öffentlichen Kassen sind leer, Gewissheit, was am Ende noch gezahlt wird, hat niemand. Umso attraktiver ist es heute geworden, zusätzlich vorzusorgen und in private oder betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Gleichzeitig kann man dadurch an einigen Stellen auch Steuern sparen, zum Beispiel indem man heute steuerfrei in die Altersvorsorge investiert und diese dann erst mit Eintritt der Rente zum dann geringeren Steuersatz versteuert.

 Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer?

Einerseits kann der Arbeitnehmer privat vorsorgen, zum Beispiel eine Lebensversicherung abschließen, Riester- oder Rürup-Rente o.Ä. Anderseits kann er auch eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten für einen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, wie z.B. Direktversicherung oder Pensionskasse. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zumindest eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten, wenn der Arbeitnehmer eigenen Lohn in diese investieren möchte (= sogenannte Entgeltumwandlung). Dies bedeutet also, dass der Arbeitnehmer Teile, die er sonst als Lohn erhalten würde, in eine betriebliche Altersvorsorge investiert. Der Arbeitnehmer kann bis zu 260 EUR pro Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei betriebliche Altersvorsorge betreiben. Der Arbeitgeber hat aber die Hoheit über die Art der Altersvorsorge, d.h. er darf entscheiden, welche Art der Vorsorge und bei welcher Versicherung.

Hier bringt insbesondere das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das zurzeit in aller Munde ist, einige Änderungen mit sich. Der Arbeitgeber muss zukünftig 15 % der Entgeltumwandlung bezuschussen. Für Neuverträge gilt dies ab 1.1.2019 sofort und für Altverträge ab 1.1.2022. So erhält der Arbeitnehmer deutlich mehr als zuvor. Die vom Arbeitgeber zu zahlende 15% entsprechen wiederum in etwa der Ersparnis, die dieser durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreien Leistungen seinerseits realisiert. Außerdem gibt es bei Geringverdiener bis maximal 2.200 EUR zusätzlich einen staatlichen Zuschuss für den Arbeitgeber.

Doch nicht nur Arbeitnehmer sollten über Möglichkeiten der zusätzlichen Vorsorge nachdenken, gerade auch Unternehmer sollten ebenfalls gut rechnen. Sie haben ihren Betrieb, der in gewisser Weise als Altersvorsorge dienen soll. Doch diese Vorsorge ist keineswegs sicher, sondern hängt von einer Vielzahl von Faktoren und Unwägbarkeiten ab: Kann der Betrieb verkauft oder übergeben werden? Wird ein entsprechender (Wunsch)-Preis erzielt, der ausreichend ist um im Alter zu leben? Und was, falls etwas schief geht und man gar keinen Nachfolger findet oder gar schlimmer, zuvor der Betrieb Pleite geht? Alles pessimistische Szenarien, die aber alle eine gewisse nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit haben. So ist es auch für den Unternehmer unerlässlich, parallel vorzusorgen und nicht alles ausschließlich in das Unternehmen zu investieren. Hier bieten sich klassische Modelle, wie Lebensversicherungen, Direktversicherungen etc. an. Auch gibt es Möglichkeiten nicht pfändbare Altersvorsorge-Elemente einzubauen, die auch im Falle der Insolvenz erhalten bleiben.

Gerne unterstützen wir bei der Berechnung und kalkulieren für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können und von welchen Steuervorteilen Sie mit Blick auf die Altersvorsorge profitieren können.

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden