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Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Neuregelungen wie folgt zusammengefasst:  (mehr …)

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Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, und den Kinderfreibetrag stärker anheben als zunächst geplant. Bundesfinanzminister Christian Lindner hält dies trotz der angespannten Lage für geboten. (mehr …)

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Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Das Kabinett hat dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zugestimmt, wodurch der Mindestlohn ab 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde angehoben wird. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde steigen. (mehr …)


Wie bereits im vorherigen Newsletter angekündigt, so wird der ermäßigte Steuersatz für Speisen bei Verzehr im Restaurant leider auslaufen, so dass ab 01.01.2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer für Speisen ausgewiesen werden müssen. Ausnahmen sind nach wie vor Speisen zum Mitnehmen oder bei Lieferservice.

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Auch wenn einige Gesetze noch vertagt wurden und es auch kein Jahressteuergesetz wie in den vorherigen Jahren gibt, so gibt es doch einige steuerliche Änderungen, die bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten. Einige Regelungen, die möglicherweise für Sie relevant sein könnten, wollen wir kurz vorstellen. (mehr …)

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Bei Weih­nachts­fei­ern oder Fir­men­festen können Unternehmen Steu­er­frei­be­träge nutzen, um den Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Wichtig ist es daher, vorab gut zu plan, die Grenzen und Möglichkeiten zu kennen und so auch von Steuervorteilen bei der Weihnachtsfeier profitieren.

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Eigentlich wollten wir Ihnen in diesem Newsletter ausführlich über das Wachstumschancengesetz berichten, das der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hat. Doch die Zustimmung im Bundesrat blieb aus: In seiner Sitzung am 24.11.2023 verwies der Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Es gibt zahlreiche Nachbesserungs- und Änderungswünsche. (mehr …)

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Seit dem 01.07.2020 wurde mit dem Corona Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ein ermäßigter Steuersatz für Speisen festgelegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke unterlagen aber nach wie vor dem Regelsteuersatz. Nachdem diese befristete Regelung mehrfach bis zum 31.12.2023 verlängert wurde, läuft die Steuersenkung nun aus. So müssen ab dem 01.01.2024 die Steuersätze wieder auf 19 % auch für Speisen angehoben werden.

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