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Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat eine wichtige Hürde genommen: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 zugestimmt. Neue Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 01.01.2027 angeboten werden.

Kern der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Künftig soll es möglich sein, staatlich gefördert auch über Kapitalmarktanlagen wie Aktien, Fonds oder börsengehandelte Indexfonds (ETFs) für das Alter vorzusorgen. Damit sollen höhere Renditechancen eröffnet werden als im bisherigen Riester-System, das in den vergangenen Jahren unter anderem wegen geringer Flexibilität und vergleichsweise niedriger Renditen zunehmend in die Kritik geraten war.

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Gerne möchten wir einen kleinen Ausblick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung geben, die aktuell auf Ebene der EU-Kommission diskutiert wird: Mit der sogenannten European Business Wallet soll eine digitale Brieftasche für Unternehmen geschaffen werden. Darüber sollen sich Betriebe künftig EU-weit digital identifizieren, Dokumente sicher austauschen sowie Nachweise gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern digital bereitstellen können. Ziel ist es, Medienbrüche zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und grenzüberschreitende Geschäftsprozesse innerhalb des Binnenmarkts zu erleichtern. (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 24.03.2026 (Az. VIII R 6/24, veröffentlicht am 15.05.2026) die Anforderungen an die Aufzeichnung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer konkretisiert. Betroffen sind hierbei selbstständig tätige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend machen. (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2026 (Az. III R 18/25) klargestellt, wann bei selbstständig Tätigen eine Betriebsstätte im Sinne der Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vorliegt.

Im Streitfall ging es um einen selbstständigen Vermittler, der ein Büro außerhalb seiner Wohnung unterhielt. Er vertrat die Auffassung, dass dieses Büro nach den Grundsätzen zur „ersten Tätigkeitsstätte“ nicht wie eine Betriebsstätte zu behandeln sei, da er überwiegend im Außendienst tätig war. Der BFH folgte dem nicht!

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kosten für Dienstreisen mit dem privaten Pkw nicht ohne Weiteres als Werbungskosten abziehbar sind, wenn dem Arbeitnehmer zugleich ein Firmenwagen zur Verfügung steht.

Im entschiedenen Fall konnte der Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für Dienstreisen nutzen. Die dabei entstehenden Kosten wären vom Arbeitgeber getragen worden. Dennoch fuhr er für einzelne Dienstreisen mit seinem privaten Fahrzeug, damit der Firmenwagen während seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau genutzt werden konnte. Die dadurch entstandenen Kosten wollte er steuerlich geltend machen. Der BFH lehnte den Werbungskostenabzug ab.

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Das Thüringer Finanzministerium warnt aktuell vor neuen Betrugsversuchen im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Dabei erhalten Betroffene E-Mails, die den Eindruck erwecken, von offiziellen Stellen der Finanzverwaltung zu stammen. Teilweise enthalten die Nachrichten angebliche Zahlungsaufforderungen oder Zahlungserinnerungen. (mehr …)

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Zur Entlastung bei den aktuell hohen Kraftstoffpreisen hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen. Die Steuer wird für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis zum 30.06.2026 um rund 17 Cent pro Liter reduziert.

Ziel der Maßnahme ist es, sowohl private Haushalte als auch Unternehmen kurzfristig zu entlasten. (mehr …)

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Seit 01.01.26 gelten die neuen Regelungen zur Aktivrente. Danach dürfen sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, nach § 3 Nr. 21 EStG bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei verdienen. Doch gilt diese Neuregelung auch für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und für angestellte (betagte) Familienmitglieder? (mehr …)

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Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Doch was heißt jetzt genau „üblich“? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass für ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Schenkungsteuer anfällt, da es sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt – selbst wenn es sich bei den Schenkenden und Beschenkten um Multi-Millionäre handeln sollte. Laut dem Finanzgericht muss führt eine entsprechende Zuwendung bei Überschreitung der persönlichen Freibeträge zu Schenkungsteuer.

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Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. (mehr …)

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Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Datensatz jüngst bekannt gegeben.

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Der Bundesfinanzhof hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Nun ist eine Klage (Az. 1 BvR 472/26) anhängig (Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.2026, unter www.iww.de/s15310).  Es bleibt also spannend.

 


Zum 01.01.2026 wurde die Regelung in § 8 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) zu eigenbetrieblich genutzten Grundstücken von untergeordnetem Wert neu gefasst. Von dieser Neuregelung werden zahlreiche Unternehmer profitieren. Denn künftig müssen betrieblich genutzte Räumlichkeiten im privaten Eigenheim nur noch dann als Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn diese Räumlichkeiten mehr als 30 qm groß sind. Leider gibt es noch einige ungeklärte Anwendungsfragen aus der Praxis.

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