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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Ab November 2024 wird bzw. wurde jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Das hatte das BZSt bereits am 12.8.2024 mitgeteilt.Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. (mehr …)

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Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekanntgegeben. Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Basis von Betriebsergebnissen vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. (mehr …)


Der Herbst stand bei uns ganz unter dem Einfluss der bald kommenden E-Rechnungspflicht. Im Newsletter haben wir auch bereits mehrmals informiert, aber uns war auch ein persönlicher Austausch wichtig, so dass wir zu Informationsabenden geladen hatten. Da die Nachfrage so groß war, gab es zusätzliche Termine – und alle unsere Veranstaltungen waren sehr gut besucht. (mehr …)

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Nach der Ankündigung wurde lange auf die finalen Regelungen gewartet: Am 15.10.2024 ist nun das finale Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlicht worden, das genau festlegt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 konkret zu achten ist. Gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf gibt es einige Nachbesserungen bzw. Änderungen. Auch einige Hinweise aus der Praxis wurden aufgegriffen und berücksichtigt. Wir fassen kurz die wichtigsten Regelungen zusammen. (mehr …)

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für (gemeinnützige) Vereine.  (mehr …)

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Für Aussetzungszinsen gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen. (mehr …)

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Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbracht wird. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Hintergrund: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt.

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Für 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. von 0,38 EUR. Für die ersten 20 Kilometer erfolgte indes keine Anpassung (weiterhin 0,30 EUR). Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt. Denn wegen seiner geringen Entfernung (acht Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) partizipierte er von der Erhöhung nicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. (mehr …)

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Der Herbst ist für uns immer die Zeit, in der viele Ausbildungsmessen stattfinden. Denn einige junge Leute suchen dann bereits ihre Ausbildungsstelle für  Herbst 2025 – oder schauen sich nach einem Praktikum um, um Berufe kennenzulernen. In unserer Kanzlei kann man entweder eine dreijährige Ausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter absolvieren oder aber ein ebenfalls dreijähriges Duales Bachelor-Studium im Bereich Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Steuern- und Prüfungswesen beginnen. Vorher bieten wir auch gerne Praktika oder Schnuppertage an.

Um über diese Möglichkeiten zu informieren, und auch um zeigen, dass der Beruf sehr viel mehr ist als ein „Abarbeiten“ von Steuererklärungen und reinen Buchhaltungen, war unser Team auf dem Ausbildungstag in Seelbach sowie auf dem Markt der Möglichkeiten am IBG im Lahr.

Wir hatten viele interessante Gespräche und hoffen, dass wir auch vielen jungen Leuten die spannenden beruflichen Perspektiven in unserer Branche aufzeigen konnten.


Unsere liebe Kollegin Claudia geht nach über 30 Jahren – genauer gesagt 31 Jahre, 8 Monate und 13 Tage, in den wohlverdienten Ruhestand. Wir durften mit ihr die Verabschiedung im September feiern. Einem „Protestmarsch“ der Mitarbeiter folgte ein sehr emotionaler Abschied. Claudia war sehr lange für uns tätig, hat viele unserer aktuellen Mitarbeiter ausgebildet, sie lange begleitet und uns alle immer sehr unterstützt. Sie ist die gute Seele der Kanzlei, hat sich immer gekümmert und war zudem auch immer für einen Spaß zu haben. Stets fröhlich bei der Arbeit sind wir uns sicher, dass wir ihr ein wenig fehlen werden – sie wird uns definitiv sehr fehlen! So haben wir ihr gleich einen Ausweis als „Ehrengast“ überreicht, und hoffen, dass wir sie noch ganz oft bei Events und auch einfach mal so auf einen Kaffee im Büro begrüßen dürfen.

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Die E-Rechnung ist nach wie vor ein Top-Thema und unsere Veranstaltungen zu eben diesem Thema waren sehr schnell ausgebucht. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Veranstaltung zu den Themen „Die E-Rechnung kommt!“ sowie „BWA lesen und nutzen“ anzubieten.

Der Zusatztermin findet am Mittwoch, 13.11.2024, 17 Uhr auf dem Schönberg, Kinzigtalblick 4, Seelbach statt. Wir werden über die aktuellen Entwicklungen rund um die E-Rechnung berichten, mögliche Lösungen vorstellen und mit Ihnen besprechen, was zu tun ist, um für die E-Rechnung bereit zu sein. Im zweiten Teil werden wir veranschaulichen, wie Sie mittels BWA Ihre Zahlen im Blick behalten und welche Auswertungen Sie weiterbringen. Danach freuen wir uns wieder auf ein Networking mit Imbiss. Melden Sie sich bei Interesse bitte gern bis zum 08.11.2024 bei uns an, telefonisch, per E-Mail an kontakt@himmelsbach-streif.de oder über das Formular auf unserer Website www.himmelsbach-streif.de/events.


Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert. (mehr …)

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Der Bundesrat hat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz Anfang Juli 2024 zugestimmt. Dadurch werden insbesondere die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Folgerichtig erfolgte auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheiden).  Hintergrund: Das Problem, „Recht zu haben, aber es nicht zu bekommen“, ergibt sich immer dann, wenn ein Steuerbescheid zu einer zu hohen Steuerfestsetzung führt, es jedoch versäumt wurde, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch einzulegen. Für den fristgerechten Eingang beim Finanzamt kommt es darauf an, wann der Bescheid bekannt gegeben wurde und wann die Einspruchsfrist endet.

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