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Bundestag und Bundesrat haben im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Damit bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Kern sind Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Eine besonders relevante und wesentliche Neuerung gibt es wie im vergangenen Newsletter bereits angedeutet im Bereich der privaten Photovoltaik – Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.

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Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz betreffen die Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung.  Die Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Ab 2023 können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier im Detail:

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Zusammengefasst möchten wir weitere Aspekte kurz vorstellen, wie die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsneubau, die Anpassung von Sparer-Pauschbeträgen sowie weiteren Freibeträgen und einige andere Neuerungen.  (mehr …)


Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.  (mehr …)


Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt. (mehr …)

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wurde um 0,8 % angehoben. Somit liegt er im Jahr 2023 bei 5 %. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu der Anpassung wie folgt Stellung genommen:

Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 unverändert bei 4,2 %. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Mio. EUR in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. Wegen der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Coronapandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 % angehoben werden müssen. Durch weitere Bundesmittel (rund 58,9 Mio. EUR) wurde der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf 5,0 % begrenzt. (mehr …)

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Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 zugestimmt (BR-Drs. 509/22 (B) vom 25.11.2022). Nachfolgend sind einige Rechengrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 aufgeführt:  (mehr …)

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