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Ein Topthema im laufenden Jahr und gerade auch für das kommende Jahr ist das Thema der Kassenführung. Denn auch 2019 wurden zahlreiche Anforderungen insbesondere an Kassensysteme konkretisiert und verschärft. Insbesondere die Belegausgabepflicht (d.h. die Pflicht zum „Kassenbon“), die Nachrüstung von technischen Sicherheitseinrichtungen und die drohenden Sanktionen und Kassennachschauen sind in aller Munde. Die meisten dieser Verschärfungen gelten ab 2020, sodass wir sie Ihnen gerne noch einmal zusammenfassen möchten. (mehr …)

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Am 15.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung des  Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Einige Themen sind noch in „Verhandlung“ bzw. im Vermittlungsausschuss. Enthalten sind einige Steuerentlastungen, die man im Blick haben sollte. (mehr …)

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Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer und dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die Gesetzespakete können somit alsbald in Kraft treten.  (mehr …)

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Der Bundestag hat das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (sogenanntes Jahressteuergesetz 2019) am 7.11.2019 beschlossen.  Auch der Bundesrat hat am 29.11.2019 seine Zustimmung erteilt, somit kann es in Kürze in Kraft treten. Nachfolgend werden einige wichtige Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf vorgestellt.  (mehr …)

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Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn nach den besonderen Umständen des Falls nicht davon ausgegangen werden kann, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Ein solcher Ausnahmefall kann auch bei einer nur viertägigen Ehe vorliegen.

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Beauftragt ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen einen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH zum Vorsteuerabzug aus Maklerleistungen für die Wohnungssuche von Angestellten entschieden, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort einer Konzerngesellschaft in das Inland versetzt wurden. (mehr …)

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Mit der Verabschiedung eines Gesetzespakets bestehend aus einer Grundgesetzänderung sowie der Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts im November ist nun der Weg frei für die Grundsteuerreform. Es war ein schwieriges Unterfangen und ist es immer noch, obwohl die Reform nun beschlossene Sache ist. Warum? Aufgrund der Uneinigkeit der Bundesländer über die Form der Neubewertung, wurde eine Öffnungsklausel (Grundgesetzänderung) beschlossen, die den Ländern ebenfalls Regelungsbefugnisse in dieser Sache einräumt. Kurzum, die Reform besteht aus einem Bundesgesetz und einer Regelung, dass jedes Bundesland selbst festlegen kann, nach welchem Prinzip es eine Neubewertung von Grundstücken durchführen will.

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Auf Bund-Länder-Ebene wurde eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Nach der gesetzlichen Regelung des § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert. Der Grund für die jetzt beschlossene Nichtaufgriffsregelung: Voraussichtlich erst im Oktober 2019 sollen die ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein. Somit war absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 nicht mehr möglich sein wird.

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