
Mit der Pressemitteilung vom 01.04.2021 hat die Bundesregierung die zuvor angekündigten Nachbesserungen in Bezug auf die Hilfspakete konkretisiert. So soll es einen Eigenkapitalzuschuss geben, um die Substanz der Unternehmen, die nun besonders lange bereits an den Schließungen durch den Lockdown leiden, zu stärken. Je nach Dauer eines massiven Umsatzeinbruchs ab November 2020 von mindestens 50 Prozent können so zusätzliche Zuschüsse auf Basis der förderfähigen Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Auch soll es weitere Verbesserungen geben, wie beispielsweise hinsichtlich der Förderhöhe bei der Fixkostenerstattung, sowie zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Branchen im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Zudem wird es Erleichterungen bei der Neustarthilfe geben. (mehr …)