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Wie geraten Unternehmen in die Krise? Meist ist es nicht eine Fehlentscheidung oder ein Ereignis, das den Unternehmer in die Krise manövriert, sondern es ist ein schleichender Prozess, der sich über Jahre entwickelt. Je früher daher die Anzeichen einer drohenden Krise erkannt werden, desto größer ist die Chance auf eine Abwendung dieser Situation und das Einleiten von Gegenmaßnahmen. Zudem ist es wichtig festzustellen, warum ein Unternehmen in eine Krise geraten ist, damit diese Ursachen behoben werden können.

 Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmen muss man zudem an das Thema Insolvenz denken – ist der Fall dann eingetreten, ist man sogar in derPflicht, die Insolvenz anzumelden. Tut man dies nicht und ignoriert die Zahlungsunfähigkeit, kann man wegen Insolvenzverschleppung gerichtlich belangt werden.

Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Von Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine Ausnahme davon liegt vor, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den gegebenen Umständen „überwiegend wahrscheinlich“ ist. Die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens muss durch eine Fortführungsprognose nachgewiesen werden, welche eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführende Ertrags- und Finanzplanung erfordert. In diesem Fall muss also ein detaillierter Plan ausgearbeitet werden, der Aufschluss über alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben in der Zukunft gibt und diese plausibilisiert. Eine positive Fortführungsprognose liegt dann vor, wenn davon auszugehen ist, dass für einen Betrachtungszeitraum von maximal zwei Jahren alle fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.

Zu beurteilen, ob eine Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegt, ist nicht einfach. Oft denkt man, die Finanzmittel reichen noch, doch dann tritt ein unerwartetes Ereignis ein und es kommt doch zum Liquiditätsengpass. Daher ist dringend anzuraten, bereits bei Krisenerscheinungen frühzeitig zu reagieren, die Zahlen zu prüfen, ggf. Beratung einzuholen und bei Bedarf Gegenmaßnahmen einzuleiten (z.B. Kredite verlängern, Forderungen anmahnen und zeitnah „eintreiben“).

Die Realität sieht meist anders aus: Als Unternehmer versucht man zwar mit allen Mitteln gegen die Krise anzugehen, doch verdrängt man oft den Ernst der Situation. Meist gibt man sein „letztes Hemd“ für das Unternehmen. Durch solch ein Verhalten kann es passieren, dass die Insolvenz zu spät beantragt wird und sich der Unternehmer gar durch Insolvenzverschleppung strafbar macht.

Das „Eingeständnis“ der drohenden Zahlungsunfähigkeit fällt natürlich schwer. Dabei ist dies kein unternehmerisches Versagen, sondern im konkreten Fall ein mutiger Schritt in Richtung der Unternehmensrettung. Durch Hinzuziehen eines Beraters, der einen Überblick über mögliche Gegenmaßnahmen hat und der bei Finanzplanung und Fortführungsprognose als externer Dritter realistisch helfen kann, kann in den meisten Fällen eine Insolvenz vermieden werden. Wichtig ist  dabei jedoch, dass der Unternehmer nicht bereits sein „letztes Hemd“ hergegeben hat und ein konkreter Handlungszwang da ist, so dass die die Insolvenz aufgrund des zeitlichen Drucks nicht mehr vermieden werden kann.

Bei frühzeitigem Erkennen der Krisensituation kann die drohende Insolvenz kurzfristig, und meist sogar  ganz vermieden werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann versucht werden, mit den Gläubigern über die Höhe sowie die Fälligkeit der Rückzahlung von Verbindlichkeiten individuell zu verhandeln. Warum sollte ein Gläubiger darauf eingehen? Bei Insolvenz wird das gesamte verbliebene Vermögen des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter auf alle Gläubiger aufgeteilt. Meist bekommen die Gläubiger nur noch einen Bruchteil ihrer Forderungen zurück und gehen in vielen Fälle gar leer aus – denn wo kein Geld mehr ist, ist auch nichts zu verteilen. Somit besteht für die Gläubiger bei individuellen Verhandlungen und der Aussicht auf die Fortführung des Unternehmens  die Chance, den ganzen bzw. größeren Teil ihrer Forderung zu bekommen.

Eine weitere Möglichkeit ist das Einleiten eines Schutzschirmverfahrens. Dieses bietet dem Unternehmer die Chance, unter dem Schutz eines besonderen Verfahrens – und dem Einfrieren des Vermögens –  in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan aufzustellen. Der Unternehmer gewinnt dadurch Zeit und die Rettung des Unternehmens wird erleichtert. So werden Altschulden der Gesellschaft mit Antrag zunächst stillgelegt. In dieser Zeit kann das Unternehmen saniert werden und im Anschluss an das Verfahren können die Altschulden getilgt werden. Jedoch ist dieses Verfahren nur gesetzlich zulässig, sofern keine konkrete Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Deshalb ist ein frühzeitiges Handeln wiederum wichtig.

Auch mit weiteren Maßnahmen können Krisen im konkreten Fall abgewendet werden. Manchmal reicht es, an einigen Stellschrauben zu drehen, gewisse Sparmaßnahmen umzusetzen oder Zahlungsströme zeitlich besser zu steuern um die Zukunft zu sichern. Während man oft schleichend in die Krise gerät, sollte man alles daran setzen, mit Vollgas und guter Unterstützung wieder heraus zu kommen.

von Martin Himmelsbach & Rudolf Streif

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