Um die Gastronomie zu entlasten hat der Bundestag am 22.09.2022 beschlossen, die reduzierte Umsatzsteuer für Speisen auch für das Jahr 2023 zu verlängern. Eigentlich wäre diese in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Demnach gilt nun für alle nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz von aktuell 7 Prozent. Für Getränke gilt weiterhin die normale Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent.