im aktuellen Newsletter informieren wir Sie gern über die neusten steuerlichen Änderungen und auch über Themen, die noch vom Gesetzgeber in Planung sind. So sollen zum Beispiel im Rahmen der Jahresabschlusserstellung von Kapitalgesellschaften die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen angehoben werden, was gewisse Vorteile mit sich bringen wird. Ebenso haben wir wieder einige aktuelle Urteile für Sie zusammengefasst.
Wir wünschen nun viel Spaß beim Lesen,
viele Grüße