Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher möchte das Finanzministerium Baden-Württemberg den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen.
Möglich sind u. a.
- die Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen,
- die Stundung fälliger Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträge und
- der Aufschub von Vollstreckungen.
Beachten Sie | Auch in anderen Bundesländern sind im Mai und Juni 2024 durch die Unwetter mit Hochwasser Schäden entstanden. Daher wurden auch für Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland Katastrophenerlasse mit steuerlichen Erleichterungen veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass einige Erlasse bereits aktualisiert wurden.
Quelle | Baden-Württemberg, Erlass mit Stand vom 20.6.2024; Saarland, Erlass mit Stand vom 1.7.2024; Rheinland-Pfalz, Erlass mit Stand vom 25.6.2024; Bayern, Erlass mit Stand vom 24.6.2024
Kategorie(n): Verwaltungsanweisungen