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Heute möchten wir Ihnen über einen Gesetzesentwurf des Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegen Steuerbetrug beim Online-Handel berichten, der zum 1. August 2018 per Kabinettsbeschluss verabschiedet wurde. Als Teil des Jahressteuergesetzes 2018 wird er ab Januar 2019 gelten und die umsatzsteuerlichen Regelungen für Online-Plattformen und E-Commerce verschärfen.Was ist der Hintergrund? Der E-Commerce boomt. Auf Online-Shopping-Plattformen bzw. elektronischen Marktplätzen, wie z.B. Amazon oder Ebay konnte man in jüngster Zeit immer wieder beobachten, dass Produkte aus dem Ausland angeboten und verkauft wurden, ohne dass die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Händler aus Fernost verkaufen oft z.B. Elektronik-Produkte, für die sie zwar dem Konsumenten auf der Plattform eine Mehrwertsteuer ausweisen, diese dann aber nicht abführen, sondern in die eigene Tasche wirtschaften. So entgehen einerseits dem Staat nicht unerhebliche Steuereinnahmen, andererseits wird auch der Wettbewerb zu Lasten der ehrlichen Mitbewerber verzerrt, die ggf. Produkte teurer anbieten, da sie die Umsatzsteuer zusätzlich abführen müssen. Bisher konnte dagegen wenig unternommen werden – eine Strafverfolgung ist sehr mühsam und ineffektiv, da die Händler in Fernost kaum erreicht werden können. Nun will der Staat andere Wege gehen um dem Steuerbetrug im Onlinehandel ein Ende zu machen.

Beim Handel mit Waren im Internet werden nun die Betreiber elektronischer Handelsplattformen in die Pflicht genommen. Sie müssen ab nächstem Jahr nachweisen, dass die auf der Plattform bzw. dem Marktplatz aktiven Händler die Umsatzsteuer tatsächlich abführen. Dazu müssen sie die entsprechenden Daten von (sowohl in- wie auch ausländischer) Händlern einsammeln, damit die Steuerbehörden sie nachprüfen können. Falls Verkäufer die Umsatzsteuer beim Handel auf der betreffenden Plattform nicht entrichten, so haftet dafür künftig der Betreiber. Die Umsatzsteuerausfälle sollen so auf jeden Fall dem Staate zugehen.

Welche Daten müssen erhoben werden? Betreiber von E-Commerce-Plattformen werden auf jeden Fall für die Behörden die genauen Angaben der Händler, wie Name, Anschrift, aber gerade auch Steuernummer, sowie genauen Daten über die Transaktionen, wie Produkt, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes sowie Versand- und Lieferadressen etc. erheben müssen.

Was bedeutet das Gesetz? Mit dieser Regelung soll Wettbewerbsverzerrungen und Steuerbetrug beim Online-Handel entgegengewirkt werden. So soll der E-Commerce auch in steuerlicher Hinsicht gerechtere Voraussetzungen bekommen und den schwarzen Schafen, die die Umsatzsteuer selbst einkassieren, statt sie dem Fiskus zu zahlen, geht es an den Kragen.

Für alle Firmen, die ihre Produkte über Online-Plattformen anbieten, wird ein gewisser bürokratischer Mehraufwand entstehen, wenn sie den Berichtsanforderungen der Plattform-Betreiber nachkommen müssen. Im Gegenzug werden aber auch gerade ausländische Konkurrenten, Unternehmen, die nicht in Deutschland steuerlich registriert sind, ebenso davon betroffen sein. So erfasst die Regelungen gerade auch diejenigen, die bislang rechtswidrig keine Umsatzsteuer abgeführt haben. Sie müssen künftig auch korrekte Rechnungen inkl. Umsatzsteuernachweis ausstellen, die Steuer an den Staat abführen und wohl auch ihre Preise entsprechend anpassen. Betreiber elektronischer Plattformen werden vermutlich ebenfalls reagieren, um ihr Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Vor allem unseriöse Verkäufer, die mit Blick auf die Aufzeichnungspflichten der Betreiber Schwierigkeiten machen, werden künftig vermutlich vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen. Der Wettbewerb wird so sicherlich fairer – einziger Wehmutstropfen sind die entsprechenden Datenanforderungen, die damit einhergehen und zusätzlich geleistet werden müssen.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und soll bereits für Januar 2019 umgesetzt sein.

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