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Was gibt es neues im steuerlichen Bereich? Im Mai wurde nun nach langem Hin- und Her das 2. Bürokratieentlastungsgesetz (kurz BEG II) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes sind weitere Erleichterungen für den Mittelstand und der Abbau von bürokratischen Prozessen im Steuerrecht – ähnlich wie auch schon im 2015 verabschiedeten ersten Gesetz dieser Art.

Das BEG II fällt nicht so umfangreich aus wie manch andere Gesetzesnovelle, bringt aber viele sehr praxisrelevante Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen – und auch für Privatpersonen – mit sich, so dass wir dieses Thema als Leitartikel für unseren aktuellen Newsletter ausgewählt haben. Profitierten vom ersten Gesetz vorwiegend Existenzgründer und Einzelunternehmer, so richtet sich das zweite Gesetz nun verstärkt an kleine und mittelständische Unternehmen, oft auch mit wenigen Beschäftigten. Vereinfachungen ergeben sich vor allem in den Bereichen Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Lohn.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die aus unserer Sicht bedeutendsten Neuregelungen vor:

Kleinstbetragsrechnungen

Für Unternehmen gelten jetzt bereits Erleichterungen, was die Pflichtangaben auf Rechnungen, die unter die Kleinstbetragsgrenze von 150 EUR fallen, betrifft. Dies soll einen vereinfachten Vorsteuerabzug ermöglichen. Insbesondere der Handel, d.h. Geschäfte mit kleinen und häufigen Barumsätzen profitieren davon in besonderem Maße. Mit dem BEG II wurde nun die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 EUR angehoben.

Rechnungen die darüber liegen, müssen allerdings nach wie vor mit erweiterten Angaben, z.B. Rechnungs- und Steuernummer, versehen werden. Wichtig: Die Änderung gilt zudem rückwirkend, d.h. schon ab dem 1.1.2017.

Aufzeichnung und Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter

Für geringfügige Wirtschaftsgüter, d.h. abnutzbare, i.d.R. bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie z.B. Laptops, Schreibtischstühle oder Bohrmaschinen– galt bisher eine Aufzeichnungspflicht ab 150 EUR. Diese Grenze wird künftig auf 250 EUR angehoben, d.h. erst wenn sie mehr als 250 EUR kosten, müssen sie einzeln aufgezeichnet werden.

Zudem entstehen deutliche Vorteile bei der Abschreibung. Für geringfügige Wirtschaftsgüter können Unternehmen zudem eine Sofortabschreibung bis zu einem Wert von 800 EUR vornehmen – zuvor war 410 EUR die Grenze. Sofortabschreibung bedeutet, dass unmittelbar im Jahr des Kaufs die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können und eine Abschreibung sowie die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zeitnah erfolgen können. Früher mussten beispielsweise Gegenstände des Mobiliars, die einen Wert von 410 EUR überstiegen haben, kontinuierlich über längere Zeiträume abgeschrieben werden. Bei Möbeln wurde i.d.R. eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 13 Jahren unterstellt. Künftig kann ein Schreibtisch im Wert von 800 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) sofort in voller Höhe abgeschrieben werden – unabhängig davon, wie die Nutzungsdauer ist. Die Neuregelungen gelten hier allerdings erst ab 2018.

Aufbewahrung von Lieferscheinen

Ganz im Zuge der Digitalisierung steht eine Änderungen in der AO, die nun die Aufbewahrung von Lieferscheinen regelt. Diese dürfen nun nach Eingang bzw. Ausstellung der Rechnung entsorgt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Lieferscheine im Einzelfall als Buchungsbelege herangezogen werden. Dies soll den Papieraufwand bei der Archivierung reduzieren – aufgrund der häufigen zeitlichen Diskrepanz zwischen Lieferung und Rechnungsstellung bleibt allerdings abzuwarten, wie stark die Erleichterung tatsächlich greift.

Lohn bzw. Grenze der vierteljährlichen Lohnsteuervoranmeldung

Im Bereich Lohn greifen einige Erleichterungen, von denen vor allem Unternehmen mit wenigen Beschäftigtem im Niedriglohnbereich profitieren können. Wenn ein Betrieb zwischen 1.080 und 5.000 EUR an Lohnsteuer abführt, so kann er diese künftig quartalsweise anmelden. Die monatliche Meldung ist erst bei Überschreiten der 5.000 EUR Grenze notwendig, nicht wie vorher schon ab 4.000 EUR

Eine weitere Neuregelungen betrifft kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer und Zeitarbeit. Hier galt bisher, dass für Mitarbeiter, deren durchschnittlicher Tageslohn 68 EUR nicht überschreitet eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25% möglich ist. Der Wert 68 EUR ergab sich aus der Berechnung des Mindestlohns (8 Stunden à 8,50 = 68 EUR). Da nun der Mindestlohn auf 8,84 erhöht wurde, erfolgte bei dem Wert ebenfalls eine Anpassung auf 72 EUR.

Auch diese lohnsteuerlichen Regelungen treten rückwirkend, ab dem 1.1.2017, in Kraft.

Sozialversicherungsangaben

Bei den Sozialversicherungsangaben können kleinere und mittlere Unternehmen zudem die Beiträge des vorherigen Monats abführen, wenn sie nicht genau wissen, wie hoch der Beitrag des aktuellen Monats ist. Ein Abschätzung wie zuvor ist nicht mehr nötig – etwaige Differenzen werden im Folgemonat beglichen. Dies ist als sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“ nun aufgenommen worden.

Haftung beim Factoring

Manche Unternehmen haben Forderungen, die sie an Dritte (Factor) abtreten bzw. weiterverkaufen. In diesem Fall bekommt der Dritte den Forderungsbetrag – darin ist in der Regel Umsatzsteuer enthalten sein. Neu geregelt wurde nun das Thema der Haftung. Das Factoringunternehmen haftet nicht für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer. Auch dann nicht, wenn es dem Unternehmer liquide Mittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen die Umsatzsteuerschuld aus Forderungen hätte beglichen werden können.

Dieser Haftungsausschluss soll für kleinere Unternehmen Nachteile mit Blick auf die Bonität verhindern – und steht direkt im Gegensatz zu einigen anderslautenden BFH Urteilen in der Vergangenheit. Für das Factoringunternehmen verringert sich das Risiko der Haftung für offene Umsatzsteuerbeträge. Hierdurch können der Sicherungseinbehalt des Factoringunternehmens sowie die Verzinsung reduziert werden, da insoweit kein Haftungsrisiko mehr besteht. Für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet dies in der Regel schnellere Geldzuflüsse und mögliche Kosteneinsparungen, auch wenn die Bonität nicht optimal ist.

von Martin Himmelsbach & Rudolf Streif

 

 

 

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