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Im digitalen Zeitalter verändert sich auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Der elektronische Informationsaustausch zwischen den Behörden ermöglicht es, dass auch das Finanzamt immer mehr Daten über den Steuerzahler sammelt. Immer weniger bleibt so verborgen, wir bewegen uns hin zum gläsernen Steuerzahler.

Was weiß der Fiskus alles? Und woher bezieht er die Daten?

Eine wichtige Informationsquelle für das Finanzamt sind die Arbeitgeber, die die Lohnsteuerbescheinigungen für Arbeitslöhne der jeweiligen Arbeitnehmer (und ehemaliger Arbeitnehmer, inkl. Pensionäre bzw. Personen mit Ansprüchen auf Betriebsrente o.Ä.) elektronisch übermitteln. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenbeiträge sind darin enthalten.

Die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls übermittelt. Rentenbezugsmitteilungen werden zudem von Rentenversicherungsanstalten, beruflichen Versorgungswerken, Anbietern von Rürup-Versicherungen etc. übermittelt. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über den Bezug von Übergangsgeld; Versicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds etc. geben Daten zu betrieblichen Altersversorgung weiter. Anbieter von Rürup-Verträgen und Anbieter von Riester-Verträgen melden ebenfalls die erforderlichen Daten an das Finanzamt.

Hat der Steuerzahler Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld bezogen, so wird auch dies von der Arbeitsagentur elektronisch übermittelt. Krankenkassen informieren das Finanzamt über den Bezug von Kranken- und Mutterschaftsgeld, ebenso wie die Elterngeldstellen die entsprechenden Daten weitergeben. Zudem sind in den Angaben der Krankenversicherungen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen etc. enthalten. Schließlich werden Kapitalerträge inkl. Freibeträge von Banken und Fondsgesellschaften elektronisch gemeldet. Auch private Lebens- und Rentenversicherer kommunizieren elektronisch mit dem Finanzamt, etwa über den Anteil der Kapitalerträge in Auszahlungen oder Renten.

Nicht zuletzt kennt der elektronische Informationsaustausch auch heute kaum noch Landesgrenzen. Auch von ausländischen Behörden werden regelmäßig Steuerdaten übermittelt – weit mehr als viele ursprünglich annahmen. 1,5 Mio. Steuerdatensätze wurden im September vergangenen Jahres nach Deutschland übermittelt. (Quelle: Bundestag, hib-Nr. 569/2018 vom 07.08.2018). Sie stammen aus dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA), der Deutschland und weitere 49 Staaten abdeckt. Die Daten liefern insbesondere Hinweise auf Kapitalerträge im Ausland und sollen – wenn denn die Kapazitäten für eine umfassende Prüfung gegeben sind – als Anhaltspunkte für eine genauere Überprüfung eben solcher Angaben hinzugezogen werden.

Was sind die Konsequenzen?

Die gesammelten Daten über den Steuerzahler ergeben für das Finanzamt ein recht umfassendes Bild. Dies hat zwei Konsequenzen: Mehr Transparenz führt einerseits dazu, dass es immer weniger Schlupflöcher und Chancen zum „Schummeln“ gibt. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Andererseits sind Systeme und (Massen-)Daten, sowie deren Auswertung und Zuordnung anfällig für Fehler, so dass der Steuerzahler gehalten ist, genau zu prüfen, welche Daten von ihm erfasst werden.

Viele Informationen müssen nun gar nicht mehr selbst übermittelt werden, da sie ohnehin schon vorliegen. Gleichzeitig kämpfen die Finanzbehörden mit den Massendaten und den korrekten Umgang mit den selbigen. Dies wirft viele Fragen auf – angefangen bei der Schaffung von Schnittstellen und der korrekten Verarbeitung von „Big Data“, der Daten aus den diversen Informationsquellen, über Fragen der Sicherheit bei Speicherung und Archivierung bis hin zur Berücksichtigung der Privatsphäre des Steuerzahlers. Wir sind gespannt, welche Entwicklungen es in dieser Hinsicht in den nächsten Jahren geben wird und wie der Fiskus mit diesen Fragen umgehen wird.

Herzliche Grüße

Martin Himmelsbach & Rudolf Streif

 

 

 

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