
Durch das sogenannte Digitalpaket der EU und die Neuregelung des § 3 Abs. 3a UStG wird bei bestimmten Warenlieferungen, die über eine sog. „elektronische Schnittstelle“ (bspw. Amazon-Marketplace, eBay u.a.) unterstützt werden, eine neue Lieferkettenfiktion geschaffen. Diese bewirkt, dass der Betreiber der elektronischen Schnittstelle unterscheiden muss, ob eine Lieferung an einen Unternehmer oder an einen Privatabnehmer vorliegt und danach die Umsatzsteuer zu bemessen ist.
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