Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine ergänzende Abgabe zur Einkommens- und Körperschaftsteuer, die der Bund erhält – ursprünglich um die Kosten der Einheit zu finanzieren.
Nun hat der Bund entschieden, diese Abgabe von bisher 5,5 Prozent weitgehend abzuschaffen um so Steuererleichterungen zu schaffen. Im Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags soll der Zuschlag ab 2021 für rund 90 Prozent der bisherigen Steuerzahler entfallen, laut BMF werden dadurch Entlastungen von 10 bis 12 Mrd. EUR entstehen – bei einem jährlichen aktuellen Gesamtvolumen von ca. 18-19 Mrd. EUR. (mehr …)
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