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Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Das Kabinett hat dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zugestimmt, wodurch der Mindestlohn ab 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde angehoben wird. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde steigen. Mit der Erhöhung des Mindestlohns geht die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und des Übergangsbereichs einher. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 01.01.2024 nun 538 EUR, statt wie bisher 520 EUR. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 EUR. Der Übergangsbereich liegt sodann zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR.

erstellt am: 22.12.2023 | von: Corinna Brosamer
Kategorie(n): Allgemein, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung

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