Im Jahr 2020, gleich zu Beginn der Corona-Krise konnten Unternehmen eine Soforthilfe des Landes erhalten. Diese Soforthilfe – d.h. für Unternehmen in Baden-Württemberg über die L-Bank – richtete sich an Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind und massive Liquiditätsengpässe erlitten haben. Für diese wurde diese Hilfe schnell und formlos gewährt, damit die Unternehmen aktuellen Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnten. Je nach Größe konnten Unternehmen und Solo-Selbständige Gelder von bis zu 30.000 EUR als Einmalzahlung für 3 Monate erhalten.
Die Mittel wurden damals bewilligt unter Ankündigung, dass es ggf. zu Nachprüfungen kommen kann, ob die Mittelempfänger berechtigt waren, ob die Höhe der Finanzhilfe korrekt war oder ob möglicherweise Rückzahlungen vorgenommen werden müssen. Diese stichprobenhaften Prüfungen starten nun – erste unserer Mandanten wurden aufgefordert, entsprechende Berechnungen und Antragsgrundlagen zur Nachprüfung des Berechtigungsnachweises vorzulegen. (mehr …)